BU-Innovationen: Das „große Ganze“ aus dem Blickfeld?

Da sich die Leistungen im BU-Segment bereits marktweit auf einem hohen Niveau befinden, gestaltet sich eine Marktdifferenzierung über Innovationen als schwierig. Versicherer haben nun die „AU-Klausel“ als weiteres Produktelement entdeckt. So sinnvoll die Klausel ist – Kritiker fürchten, dass die Branche das „große Ganze“ aus den Augen verlieren könnte.

So manchen Kritiker dürfte das Gefühl beschleichen, dass die Versicherer das große Ganze aus den Augen verlieren könnten, wenn sie sich an wünschenswerten aber nicht zwingend notwendigen Verbesserungen, wie der AU-Klausel, abarbeiten.

„Da der Bedingungswettbewerb im Bereich der BU mittlerweile ausgereizt ist, müssen die Versicherer sich durch andere Dinge vom Markt abheben. Ein Punkt hierbei ist die zunehmende Serviceorientierung“, sagt BU-Analyst Peter Schneider, Geschäftsführer des Hofheimer Analysehauses Morgen & Morgen. „Zusätzlich bietet die zunehmende Digitalisierung gute Möglichkeiten, jegliche Art von Prozessen zu beschleunigen.“

Der Experte von Morgen & Morgen sieht hier zahlreiche Chancen, mit denen die Gesellschaften nicht zuletzt die Arbeit des Maklers vereinfachen können: „Quick-Checks zur Auskunft über Vorerkrankungen direkt am Point-of-Sale, Vertragsunterzeichnung am Unterschriften-Pad, Tele-Underwriting und Tele-Claiming sowie Apps für das Smartphone“ seien Beispiele für den „digitalen Weg zur Servicedienstleistung“.

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Optionaler Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“

Dass die Leistungspalette auch außerhalb der digitalen Räume immer noch ein bisschen Platz nach oben lässt, demonstriert unter anderem die Alte Leipziger. 2015 hat das Unternehmen seine BU und seine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit dem optionalen Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeit“ (AU) ergänzt.

„Im Gegensatz zu den bisher am Markt üblichen AU-Regelungen werden bei der Alte Leipziger bereits nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit Leistungen rückwirkend fällig, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass der Versicherte voraussichtlich noch weitere zwei Monate arbeitsunfähig sein wird“, sagt Reinhard Kunz, Mitglied des Vorstands der Alte Leipziger.

Für den Fall, dass die Prognose nicht gestellt werden könne, erhalte der Versicherte die Leistungen nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, so Kunz. Die Leistungsdauer der AU hat der Versicherer auf 24 Monate begrenzt, sofern bis dahin keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Trend AU-Klausel

„Unsere Kunden profitieren vom schnellen und unkomplizierten Nachweis im Leistungsfall. Der sogenannte gelbe Schein mit Angabe der Diagnose oder eine andere ärztliche Bescheinigung, die dieser Form entspricht, genügt“, fügt Kunz hinzu.

Die Kosten für den Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit betragen knapp vier Prozent des BU-Beitrags. Dies sei ein vergleichsweise geringer Mehrbeitrag, heißt es aus Oberursel. BU-Experte Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg, sieht in der Einführung von AU-Klauseln, wie es jüngst auch die Zurich Versicherung getan hat, einen neuen Trend.

Seite zwei: „Große Versorgungslücke“

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