Wie nachhaltig dieser ist, muss sich allerdings erst noch zeigen. Dass die AU-Klausel ein weiterer Baustein sein könnte, mit dem die BU weiter zum „Luxus-Gut“ aufgebaut wird, befürchtet Alte-Leipziger-Vorstand Kunz nicht.
Er verweist darauf, dass die AU-Leistungen nicht automatischer Bestandteil des BU-Tarifs sind, sondern hinzugewählt werden müssen. Dies habe den Vorteil, dass die Kunden selbst bestimmten könnten, ob sie den Zusatzbeitrag für die AU-Absicherung aufwenden möchten oder nicht.
„Große Versorgungslücke“
In den Fällen, in denen das AU-Risiko bereits durch eine ausreichende Krankentagegeld-Versicherung abgedeckt sei, so Kunz, könne beispielsweise auf den zusätzlichen Versicherungsschutz verzichtet werden.
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So manchen Kritiker dürfte womöglich das Gefühl beschleichen, dass die Versicherer das große Ganze aus den Augen verlieren könnten, wenn sie sich an wünschenswerten aber nicht zwingend notwendigen Verbesserungen, wie der AU-Klausel, abarbeiten.
So warnt Annika Krempel, Finanzexpertin vom gemeinnützigen Verbraucherpotal Finanztip, bereits vor einer „großen Versorgungslücke“, die sich abzeichne. Sie meint die psychischen Leiden, die sich auf dem Vormarsch befinden.
„Bereits heute sind nach Zahlen des GDV fast ein Drittel aller Versicherungsfälle auf Nerven- oder psychische Leiden zurückzuführen. Doch eine Absicherung bekommt praktisch niemand, der in den vergangenen fünf Jahren einmal eine Beratung aufgesucht hat“, kritisiert sie.
Wenn durch Burnout oder Depressionen keine massiven Versorgungslücken entstehen sollen, müsse hier gegengesteuert werden, fordert Krempel.
Depressionen können bekanntlich jeden treffen – den Büroangestellten wie den Handwerker. (lk)
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