Vollmachten, Versicherungen & Co.: Zehn Vorkehrungen, die bei Volljährigkeit zu treffen sind

4. Unfallversicherung: Jetzt gilt der Erwachsenentarif

Der Versicherer stellt automatisch auf den Erwachsenentarif um. Entweder kostet es mehr oder die Versicherungssummen fallen. Hier sollten die Bedingungen vorher kontrolliert werden, um diese gegebenenfalls anzupassen.

5. Immer dabei: Organspendeausweis

Häufig fahren junge Erwachsene alleine in den Urlaub. In den meisten europäischen Nachbarländern gilt jedoch umgekehrtes Recht als in Deutschland. Wer zur Organspende also keine Aussage trifft, ist automatisch Organspender! Also überlegen Sie mit Ihrem Kind, was Sie wollen. Ein Organspendeausweis genügt als Hinweis im Geldbeutel, wie im schlimmsten Fall verfahren werden soll.

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6. Patientenverfügung

Bis zum 18. Lebensjahr können Eltern über Behandlungsmöglichkeiten inklusive der Organspende weitreichend bestimmen. Danach führen Ärzte ein Gespräch mit den Angehörigen über den nachgewiesenen mutmaßlichen Patientenwillen. Doch wer spricht über ein solches Thema mit den Eltern? Eine Patientenverfügung hilft hier weiter, so dass nicht der Arzt bestimmt.

7. Führerschein mit 17: Fahren mit Begleitpersonen

Studien beweisen: Wer bereits mit 17 mit Erwachsenen fährt, hat später weniger Unfälle. Nutzt man diese Lernphase als Jugendlicher, sollte der Versicherer allerdings informiert werden. Sonst gilt das Auto als nicht versichert. Jede Versicherung hat dazu jedoch andere Bedingungen. Informieren Sie sich vorher, ob damit die Kosten steigen oder nicht. Weitere Kosten mit denen Sie rechnen sollten: Für das Eintragen von zwei Begleitpersonen zahlt man bei der Führerscheinstelle rund 25 Euro.

Seite drei: 8. BU günstiger im Schülertarif

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