4. Welche Fallstricke bei Vorträgen lauern
Gerade in der Generationenberatung ist es für einige Berater schwer zu verstehen, dass sie in vielen Bereichen „nur“ Tippgeber sind. Das gilt besonders für Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Elternunterhalt und Testament. Das übergreifende Denken der Berater macht sie besonders wertvoll.
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Dabei sind sie eher als Architekt zu verstehen, der sich zwar in den Themen auskennt, jedoch immer weitere Experten braucht. Außer im Bereich Finanzen: Da ist er natürlich der Fachmann und gewohnt, Rede und Antwort zu stehen. In den anderen Bereichen kann und darf er es aber nicht.
Aus diesem Grund greifen viele Kollegen auf Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater zurück, die referieren, während der Berater „nur“ Gastgeber ist. Doch die Kompetenzvermutung liegt dann auch nicht mehr bei ihm.
Da sollte man sich fragen: Welchen Nutzen hat er dann von seinem Gastredner, wenn seine Kunden anschließend zu diesem gehen? Ein weiterer Punkt: Gibt der Berater im Vortrag bereits alle Infos, bleibt der Anreiz des Kunden aus, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Darauf sollte bei der Vorbereitung von Vorträgen geachtet werden.
Autorin Margit Winkler hat kürzlich das Praktikerhandbuch „Kunden gewinnen mit Vorträgen“ herausgegeben, in dem sie wertvolle Tipps zur Kommunikation in Vortragsveranstaltungen gibt.