Das EU-Parlament stellt sich fast geschlossen gegen die EU-Kommission und lehnt deren Vorschläge zu technischen Standards für Produktinformationsblätter mit breiter Mehrheit ab.
In der heutigen Sitzung unterstützten insgesamt 602 der Abgeordneten die Resolution, die Standards mit der Aufforderung zu Nachbesserungen an die Kommission zurückzuweisen, teilte das EU-Parlament mit. Nur vier Abgegordnete stimmten dagegen (also für die Kommission), zwölf enthielten sich.
Die Entscheidung hatte sich bereits abgezeichnet, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Parlaments (ECON) die Maßnahmen, die auch als „Level-2-Verordnung“ bezeichnet werden, schon vor zwei Wochen fast geschlossen abgelehnt hatte.
Pünktlicher Start zweifelhaft
Die von der Kommission vorgeschlagenen Standards enthielten genaue Vorschriften für die Ausgestaltung von einheitlichen Produktinformationsblättern nach der EU-Verordnung zu „verpackten“ Anlageprodukten für Privatanleger (packaged retail and insurance-based investment products” – kurz: PRIIPs).
Die PRIIPs-Verordnung soll am 31. Dezember 2016 in Kraft treten. Es wird jedoch bezweifelt, dass bis dahin eine Einigung über die technischen Regulierungsstandards erreicht werden kann. Allgemein wird erwartet, dass der Start verschoben wird.
Theoretisch kann die PRIIPs-Verordnung zunächst aber auch ohne die Detailvorschriften in Kraft treten. Für die betroffenen Marktteilnehmer wäre das mit enormer Unsicherheit verbunden.
Stellungnahme des GDV
Als erste Branche hat sich postwendend der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Wort gemeldet. „Das Europäische Parlament hat eine vernünftige Entscheidung im Interesse von Verbrauchern und Unternehmen getroffen. Produktinformationsblätter sollen Kunden die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage verdeutlichen, den Vergleich verschiedener Produkte möglich machen und damit eine objektive Entscheidung erleichtern“, kommentiert der GDV-Geschäftsführer Europa, Thomas Ilka.
„Diesem Anspruch wären die Produktinformationsblätter in der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Form nicht gerecht geworden – zumal die Vorgaben für die Unternehmen so unklar waren, dass sie nicht rechtssicher hätten umgesetzt werden können. Die Kommission sollte ihre Vorschläge nun in Ruhe überarbeiten und gleichzeitig mit der PRIIP-Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten lassen“, so Ilka weiter.
Auch BVI fordert PRIIPs-Verschiebung
Nach Ansicht des Fondsverbands BVI haben die EU-Abgeordnetenden Vorschlägen der EU-Kommission zu Recht eine Absage erteilt. „Die Kommission muss nun endlich den geplanten Starttermin am 1. Januar 2017 verschieben, wie vom Parlament gefordert“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die Umsetzungsfrist solle um zwölf Monate bis zum 3. Januar 2018 verlängert werden.
PRIIPs würde dann zeitgleich mit den neuen Mifid-Regeln in Kraft treten. Das wäre nach Ansicht des BVI wegen inhaltlicher Überschneidungen der beiden Regelwerke sinnvoll. Pläne der EU-Kommission, die PRIIPs-Verordnung ohne die technischen Standards in Kraft treten zu lassen, hält der Fondsverband für „absurd“.
Der Sachwerteverband BSI hatte schon nach der Entscheidung des ECON-Ausschusses eine Verschiebung gefordert. (sl)
Foto: Shutterstock