Im Juli 2016 veröffentlichte das Handelsblatt Auszüge aus dem von Verkehrsminister Alexander Dobrindt erarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, um das voll autonome Fahren in Deutschland zu ermöglichen. Die bislang bekannten Passagen lassen gravierende Neuerungen erwarten und geben bereits jetzt Anlass zu kontroversen Diskussionen. Gastbeitrag von Dr. Thomas Grünvogel, CMS
Nach dem Entwurf sollen autonome Fahrsysteme generell zulässig sein, sofern sie dem Fahrer „erkennen und artikulieren“ können, dass er die Fahrzeugführung wieder übernehmen muss. Der Fahrer soll sich vom Verkehrsgeschehen auch abwenden und damit die Steuerung sogar aus der Hand geben dürfen.
Ausschalten des „Faktor Mensch“
Allerdings soll der Fahrer „wahrnehmungsbereit bleiben“ und „nach Aufforderung durch das automatisierte System die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen“ und auf „erkennbare technische Störungen angemessen reagieren“ können. Diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bietet die Grundlage für hochtechnisierte und (teil-) autonome Fahrsysteme, wie beispielsweise einen autonomen Modus für die Fahrt auf Autobahnen.
Der Fahrer fährt auf die Autobahn, aktiviert das autonome System und der PKW fährt – je nach Grad der Autonomisierung – von selbst. Das kann den Fahrer entlasten und zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen, da das autonome System Vorgänge wie Bremsen, Beschleunigen und Lenken übernimmt. Nach Angaben der Allianz sind derzeit etwa 90 Prozent aller Verkehrsunfälle durch menschliches Fehlverhalten bestimmt und nur zehn Prozent durch technische Fehler.
2020 erste autonome Systeme auf Autobahnen
Die technische Umsetzung ist zwar noch in der Erprobungsphase, bis 2020 rechnen die Hersteller jedoch mit den ersten autonomen Systemen auf Autobahnen. Bis dahin muss allerdings auch die entsprechende Infrastruktur vorhanden sein. Aufgrund der wachsenden Datenflut der vernetzten Fahrzeuge sowie dem steigenden Bedarf an Rechenleistung, einschließlich vernetzten Sensoren und Kameras, wird diese Technik wohl – wenn überhaupt – vorerst nur auf Autobahnen möglich sein.
Offen ist auch noch, wie diese neuen Freiheiten des Fahrers in der Praxis definiert werden. Kümmert sich der Fahrer bei einem aktiven autonomen System um andere Dinge, muss er trotzdem jederzeit reaktionsbereit bleiben für den Fall, dass das System eine Warnung ausgibt. Wie schnell muss der Fahrer dann reagieren, damit ihm nicht der Vorwurf gemacht werden kann, fahrlässig gehandelt zu haben? Wird hierzu keine Regelung geschaffen, werden später die Gerichte klären müssen, ob er für den Unfall trotz automatisiertem Fahrsystem selbst haftet.
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