Autonomes Fahren: Viele Unbekannte

Daneben sieht der Entwurf vor, dass die Hersteller bei Verschulden unbegrenzt haften sollen. Zudem sollen „Störungen“ dokumentiert werden und es muss ersichtlich sein, ob das Fahrzeug vom Fahrer oder vom System geführt wird. Eine nachträgliche Kontrolle, ob zum Zeitpunkt eines Unfalls das System oder der Fahrer am Steuer war, lässt sich wohl nur durch die Integration einer Blackbox sicherstellen und kann den Fahrer je nach Situation auch von der Verantwortung entlasten.

Offene Fragen beim Thema Datenschutz

Auch im Hinblick auf das Thema Datenschutz scheint der Entwurf noch nicht ausgereift zu sein. Bislang ist nur bekannt, dass Daten im Fahrbetrieb gespeichert und bestimmten Stellen zur Verfügung zu stellen sind. Datenschützer befürchten nicht zu Unrecht, dass Fahrzeuge in „rollende Datentonnen“ verwandelt und die Daten nicht nur für die Fuhrparkmanager verwendet werden. Es werden deshalb von Datenschützern klare Regelungen gefordert, wie mit den im Fahrbetrieb gespeicherten Daten umzugehen ist.

Offen und kontrovers diskutiert wird nach wie vor die Frage, wer wann für was verantwortlich ist. Wer haftet beispielsweise für Schäden, wenn ein Fahrzeug im autonomen Modus einen Fahrfehler begeht? Der (passive) Fahrer, der Halter, der Hersteller des Fahrzeugs, der Lieferant der Sensoren oder der Software oder gar der Programmierer? Diese Frage scheint auch in den bislang bekannten Auszügen des Gesetzentwurfs nicht beantwortet zu werden.

Haftungsbefreiung des Fahrers für Fehler des Systems

Je stärker der Fahrer von Assistenzsystemen unterstützt wird, desto geringer wird seine Bedeutung bei einem möglichen Unfall sein. Letztlich wird sich mit steigendem Grad der Autonomisierung der menschliche Fehler seitens des Fahrers oder Verkehrsteilnehmers zum menschlichen Fehler des Entwicklers verlagern. Sollte deshalb eine generelle Haftungsbefreiung des Fahrers für Fehler des Systems gefordert werden? Warum sollte der Fahrer für einen Fehler der Technik haften, wenn ihm der Einsatz erlaubt ist und die Technik von den Prüfund Überwachungsbehörden des Fahrzeugs freigegeben wurde?

Ein solch pauschaler Haftungsausschluss für alle Gefahren, die im autonomen Modus entstehen können, ist jedoch nicht angebracht. Mängel oder Störungen an Bauteilen wie Kameras, Sensoren oder Sendern zur Positionsbestimmung können immer auftreten und dafür muss nicht immer der Hersteller oder Programmierer verantwortlich sein. Beispielsweise können die für autonomes Fahren notwendigen Sensoren bei Bagatellunfällen wie Kollisionen beim Einparken beschädigt oder gestört werden und dann im autonomen Modus nicht mehr zuverlässig funktionieren.

Seite drei: Reduzierung der Beiträge mehr als fraglich

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