Im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf die negativen Folgen der aktuellen Niedrigzinsphase für die gesamte Finanzbranche hingewiesen. Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld sind hiervon nicht mehr nur Lebensversicherer und Bausparkassen betroffen, sondern auch die Banken.
Insbesondere Banken, deren Geschäftsmodell in erster Linie auf Zinserträgen und Fristentransformation ruhe, haben es immer schwerer, langfristig auskömmliche Erträge zu erwirtschaften, so Hufeld.
Irgendwann müsse man sich möglicherweise die Frage stellen, wie ein Geschäftsmodell beschaffen sein könne, wenn der klassische Zinsertrag nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Einlagen- und Kreditgeschäft vom Niedrigzins betroffen
„Mittlerweile weisen deutlich mehr als 50 Prozent aller Kreditinstitute erhöhte Zinsänderungsrisiken auf, Tendenz steigend“, erläuterte Raimund Röseler, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht. Besonders Banken mit breiter Kundschaft im Einlagen- und Kreditgeschäft seien vom Niedrigzinsniveau betroffen.
Er kündigte an, dass man noch im laufenden Jahr damit beginnen werde, im Rahmen des SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) für alle rund 1.600 Bafin-beaufsichtigten Institute einen Kapitalaufschlag festzusetzen, um die Zinsänderungsrisiken zu unterfüttern.
Belastung für Lebensversicherer und Pensionskassen
Wie Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, bekräftigte, belastet das Niedrigzinsniveau auch die Lebensversicherer. Allerdings könne die Bafin nicht bestätigen, dass sich die Lebensversicherer verstärkt auf riskante Vermögenswerte stürzten, um ihre Garantiezusagen erfüllen zu können.
Stärker als die Lebensversicherer seien zudem die Pensionskassen von den Folgen des niedrigen Zinsniveaus betroffen, berichtete Grund. Demnach sei fraglich, ob einzelne Pensionskassen demnächst noch aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen könnten.
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„Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann“, so Grund. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass es Schutzmechanismen für die Pensionsberechtigten gebe, welche möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen würden. (jb)
Foto: Bafin