bAV-Reform: GDV lehnt Garantieverbot ab

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht beim Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz in wichtigen Punkten Verbesserungsbedarf.

Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV
Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV

Während höhere Zuschüsse und Freibeträge für Geringverdiener aus Sicht des GDV in die richtige Richtung gehen, sei insbesondere das gesetzgeberische Verbot jeglicher Garantien im Sozialpartnermodell kontraproduktiv.

„Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können. Das wird die betriebliche Altersversorgung eher schwächen als stärken“, kritisierte Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV.

Kritisch bewertet der Verband zudem die vorgesehene Verknüpfung von Modellen automatischer Entgeltumwandlung mit dem Sozialpartnermodell. Vielmehr sollte nach Ansicht des GDV jeder Arbeitgeber autonom in seinem Betrieb Modelle nutzen können, nach denen seine Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung einbezogen werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Zu einer größeren Verbreitung der bAV dürften laut GDV hingegen die Neuregelungen für Geringverdiener beitragen. Neben dem staatlichen Zuschuss gelte dies vor allem für den Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten, die künftig nicht mehr voll auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet würden.

Verbesserungen bei der Riester-Rente gefordert

Bei der Riester-Rente bleibe über den Freibetrag und die geplante leichte Anhebung der Riester-Zulage um elf Euro hinaus noch drängender Bedarf für Verbesserungen. Insbesondere notwendig bleibe eine Anhebung des Riester-Deckels, der die maximale Einzahlung in einen Riester-Vertrag trotz der dynamischen Einkommensentwicklung nunmehr seit vielen Jahren auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.

Wegen dieser starren Beschränkung könnten schon heute viele Arbeitnehmer nicht mehr die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, kritisierte der GDV. Damit könne Riester die bei der gesetzlichen Rente entstehenden Lücken für viele Kunden nicht mehr wie geplant auffüllen. (kb)

Foto: GDV

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