Dennoch scheint die bAV mit klassischer Zinsgarantie und Haftung des Arbeitgebers langsam aus der Mode zu kommen – eine Entwicklung, die in erster Linie dem dauerhaften Niedrigzinsumfeld geschuldet ist.
„Bisher legt der Arbeitgeber auch bei einer extern finanzierten und somit kapitalgedeckten bAV die Höhe der künftigen Versorgungsleistung verbindlich fest, auch wenn diese Versorgungsleistung auf fest vereinbarten Beiträgen beruht“, erläutert Mark Walddörfer, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial.
„Für die Einhaltung dieses Versprechens ist dann allerdings eine entsprechende Zinsentwicklung notwendig. Aus einer sehr lang andauernden Niedrigzinsphase, wie sie sich aktuell darstellt, erwächst das Risiko einer Nachfinanzierung sowie einer zusätzlichen Haftung des Arbeitgebers. Deshalb richten sich die Hoffnungen vieler Arbeitgeber, die der ‚Zinsfalle‘ gern entkommen würden, auf die Zielrente“, so Walddörfer.
„Bessere Leistungen für Betriebsrentner“
Zudem weist er darauf hin, dass einmal ausgesprochene Garantien Pensionsmanager zu einer sehr konservativen Kapitalanlagestrategie verurteilen, mit der diese Garantien sehr sicher erwirtschaftet werden sollen.
„Derzeit ist aus einer solchen Anlage jedoch mit gar keiner Rendite zu rechnen. Risikobehaftete Anlageformen mit einer höheren Rendite sind kaum möglich. Der Wegfall der Garantie könnte mehr Flexibilität bei der Wahl des Vermögensaufbaus ermöglichen – und damit bessere Leistungen für die Betriebsrentner bedeuten“, erklärt er.
Mit den Plänen der Großen Koalition sind die Versicherer dennoch unzufrieden – insbesondere deshalb, weil die Zielrente in das geplante Konzept des „Sozialpartnermodells“ eingebunden werden soll. (kb)
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Foto: BMAS / Werner Schuering