Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich dafür ausgesprochen, die betriebliche Altersvorsorge einfach und kostengünstig zu gestalten. Das geht aus einer Mitteilung des VZBV zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Betriebsrentenstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor.
Ein Kritikpunkt des VZBV am Referentenentwurf ist, dass dieser zwar eine Stärkung der Tarifvertragsparteien vorsieht, gleichzeitig aber versäumt Mindestmaßstäbe für die Produktqualität zu festzulegen.“Wenn Verbraucher zusätzlich fürs Alters vorsorgen sollen, müssen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität ergriffen werden“, sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller. Der Staat müsse sicherstellen, dass Verbraucher ihr Geld in gute und passende Produkte investieren.
VZBV fordert staatlich organisiertes Non-Profit-Produkt
Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen wisse man, dass häufig weder beim Riestern noch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die Produktqualität stimme, berichtet Müller. Die Verbraucherschützer schlagen vor, die Produktqualität über ein staatlich organisiertes Non-Profit-Produkt zur Altersvorsorge abzusichern. Das Produkt sollte laut VZBV „einfach und kostengünstig sein“ und eine „eher passive und breit diversifizierte Anlagestrategie verfolgen“.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist es zudem ein Problem, dass in der bAV bisher der Arbeitgeber ein Produkt auswählt und auch der Vertragspartner sei. Das könne für den Verbraucher zu Schwierigkeiten beim Arbeitgeberwechsel führen. „Er verliert jedoch seine alten Vertragskonditionen und gegebenenfalls auch einen vereinbarten Risikoschutz, wie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung„, mahnt der VZBV. Vorteilhafter sei es, wenn der Arbeitnehmer unmittelbarer Vertragspartner würde, und so seinen Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen könnte. Dieses System habe sich bereits bei Bausparverträgen mit vermögenswirksamen Leistungen bewährt.
VZBV: Sozialabgabenfreiheit in der bAV schwächt gesetzliche Rente
Erhebliche Probleme in der bAV sehen die Verbraucherschützer auch in der Sozialabgabenfreiheit. „Die Ersparnis in der Einzahlungsphase bringt Arbeitnehmern Nachteile und begünstigt die Arbeitgeber“, meint VZBV-Vorstand Müller. So führe die Abgabenfreiheit zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, verminderten Ansprüchen auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zu geringeren Ansprüchen bei Arbeitslosigkeit.
Hätte ein Arbeitnehmer in den letzten 30 Jahren monatlich 100 Euro sozialabgabenfrei gespart, so würde das für seinen Anspruch an gesetzlicher Rentenversicherung 41 Euro weniger bedeuten, schildert der VZBV. „Es ergibt keinen Sinn, die kapitalgedeckte Altersvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente zu schwächen“, sagt Müller. (jb)
Foto: VZBV