Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet der Markt viele Vorsorgelösungen, um das eigene Erwerbseinkommen abzusichern. Versicherungsmakler raten ihren Kunden im Regelfall dazu, zunächst einen BU-Schutz anzustreben – auch wenn sich dies im Einzelfall als schwierig erweisen könnte.
Dank der anhaltend guten Konjunktur herrscht in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung, die Arbeitslosenquote lag im Mai 2016 bei sechs Prozent, das Beschäftigungsniveau kletterte auf ein 25-Jahres-Hoch: Rund 43 Millionen Deutsche befinden sich derzeit in Lohn und Brot. So weit, so gut. Eine Kennzahl stört allerdings das schöne Bild: Nur 17 Millionen Berufstätige sind dafür gewappnet, falls sie aufgrund gesundheitlicher Probleme auf unbestimmte Dauer aus Lohn und Brot herausfallen sollten. Eine Mehrheit von 60 Prozent der Erwerbstätigen hat dem entsprechend nicht privat vorgesorgt, wenn der Beruf zeitweilig oder gar dauerhaft nicht fortgeführt werden kann – und dieser Fall tritt alles andere als selten ein: Etwa jeder fünfte Bundesbürger schafft es nicht, den Job bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Der Grund: Krankheiten oder Unfälle machen die Karrierepläne vorzeitig zunichte.
Großer Absicherungsbedarf in Deutschland
Wie groß der Absicherungsbedarf in Deutschland ist, zeigt sich auch daran, dass die deutsche Versicherungswirtschaft allein im vergangenen Jahr 3,44 Milliarden Euro an ihre berufsunfähigen Kunden auszahlte – in Form von einmaligen Kapitalleistungen oder Rentenzahlungen, wie der Versicherungsverband GDV im April mitteilte. Vom Staat können die Bürger hingegen immer weniger erwarten: Vor 15 Jahren hatte der Gesetzgeber entschieden, den Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente stark einzuschränken. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, hat gewissermaßen Pech gehabt. Ihnen bleibt nur noch die staatliche Erwerbsminderungsrente.
[article_line]
Doch die Hürden, diese zu erhalten, sind hoch: Die volle Rente gibt es für Antragsteller nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie täglich höchstens bis zu drei Stunden arbeiten können. Können sie mehr als drei Stunden bis zu sechs Stunden einer Arbeit nachgehen – egal, in welchem Beruf – wird ihnen die halbe Rente gewährt. Beides gilt aber auch nur dann, wenn die Betroffenen zuvor fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und prangt der Stempel irgendwann doch auf dem Bewilligungsbescheid, fließen die Gelder zumeist in relativ bescheidenem Umfang: Knapp 720 Euro monatlich zahlte der Staat den Anspruchsberechtigten im Durchschnitt im Jahr 2014 aus. Zieht man davon die Mietkosten ab, dürfte nicht mehr allzu viel übrig bleiben.