„Diese Punkte werden in der Tat von Kundenseite oft genannt“, bestätigt Versicherungsmakler Schmidt von der Euroassekuranz. Er sieht hier vor allem die Versicherer in der Pflicht. Diese seien gefordert, so Schmidt, neue Produkte zu entwickeln, die insbesondere den Anforderungen der Unternehmen entsprechen müssten, „greifbare Mehrwerte“ für deren Mitarbeiter zu schaffen. „Nur so kann die betriebliche Krankenversicherung unserer Meinung nach ihre Funktion als Mitarbeiterbindungs- und -findungsinstrument erfüllen“, betont Schmidt.
Maklerkollege Tretter sieht die Versicherer auf einem guten Weg, diese Herausforderung in Zukunft meistern zu können – allerdings fällt seine bKV-Zwischenbilanz nicht ganz ungetrübt aus. „Dank der geringen Beitragsschwankungen in den Zusatztarifen der letzten Jahre, mit Ausnahme von so manchem Zahnzusatztarif, sind die Beitragserhöhungen moderat bis gar nicht relevant und somit besteht relative Planungssicherheit“, sagt Tretter. Allerdings lege sein Unternehmen bei der Empfehlung für die zu beratenden Kunden „auch einen erhöhten Fokus auf die finanzielle Situation des KV-Anbieters“.
bKV: Nichts für reine Produktverkäufer
Die Verwaltbarkeit der Verträge sei hingegen bisher nicht „das große Thema“ bei den Kunden, ergänzt der Makler. Zudem erklärt er, dass sich die Beitragshöhe und Beitragsbelastung bei den Unternehmen begrenzen ließe, indem die Bausteine sowohl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinschaftlich finanziert würden. „Leider haben sich viele Anbieter auf die reine Arbeitgeberfinanzierung fixiert und bieten für eine Erhöhung der Leistungen durch Eigenbeiträge der Mitarbeiter keine oder nur unzureichende Möglichkeiten an“, bedauert der Makler. Gleiches gelte für die Mitversicherung der Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder.
„Hier erschwert in vielen Tarifwerken eine Gesundheitsprüfung oder Negativliste zu Erkrankungen eine höhere Durchdringung.“ An den Aussagen Tretters wird deutlich, dass eine bKV-Beratung viele Tücken im Detail mit sich bringen kann. Für jede Sachfrage – und sei sie noch so speziell – muss der Makler eine passgenaue Antwort finden. Nicht jeder ist dieser anspruchsvollen Aufgabe gewachsen. „Reine Produktverkäufer sind hier fehl am Platz“, stellt Makler Schmidt klar. „Vielmehr ist es Aufgabe des Beraters zusammen mit dem Unternehmen ein tragfähiges Konzept zu erstellen, welches sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeiter als auch des Arbeitgebers entspricht und somit für beide Seiten die gewünschte Win-win-Situation erzeugt.“
Schnellere Anpassung der bKV-Tarife
Doch nicht nur die Arbeitnehmer haben eine „Wunschliste“ an den Chef, wie es die Gothaer formuliert, auch die Vertriebspartner äußern Verbesserungsvorschläge an die Adresse der Versicherer. So wünscht sich Makler Tretter „für die Zukunft eine schnellere Anpassung der Produkte an die medizinischen und therapeutischen Fortschritte“. Denn es gebe immer wieder Probleme bei der Abrechnung von Behandlungsmethoden wie zum Beispiel der Osteopathie, merkt der bKV-Experte an. Diese „sehr effektive Behandlungsmethode“ sei in keiner Gebührenordnung vernünftig geregelt und sei deshalb nur in wenigen bKVTarifen enthalten.
Darüber hinaus bestehe vor allem das Problem, so Tretter weiter, „dass bestehende Tarife nicht an Änderungen in den Behandlungsmethoden angepasst werden“. Eine Innovation wäre demnach eine Anpassungsmöglichkeit (Updategarantie) „in gewissen Zeitabständen“ an sich verändernde Tarife. „Auf diese Weise könnten bestehende bKV-Verträge auf einen aktuellen Leistungsstand gebracht werden und würden auch langfristig den Zweck einer hochwertigen Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen“, betont der Makler. (lk)
Foto: Tretter Versicherungsmakler