Kundeninformation
Betrifft zum Beispiel bisherige Probleme in Zusammenhang mit „Werbung und Veröffentlichung von vertraglichen und vorvertraglichen Informationen“. Hier geht es vor allem um Unvollständigkeit, mangelnde Klarheit beziehungsweise Eindeutigkeit.
Eiopa betrachtet diesen Punkt als den wichtigsten Baustein für den Verbraucherschutz im Zusammenhang mit PRIIPs und IDD. Kundeninformationsinstrumente müssen künftig bei versicherungsbasierten Anlageprodukten (KID – Key Information Document) einfach und leicht verständlich sein.
Bei sonstigen Vertriebsdokumenten soll mittels technischer Implementierungsstandards ein Produktinformationsdokument entwickelt werden (PID – Product Information Document). Letzteres beinhaltet zum Beispiel zusätzlich Informationen über die Art des Versicherungsschutzes sowie die Hauptausschlüsse, die Beiträge und die Vertragslaufzeit.
Bezüglich der fondsgebundenen Lebensversicherung soll das KID vor allem auf Risiken und Kosten hinweisen, die dem Produkt innewohnen, aber auch eine kritische Betrachtung der zukünftigen Ertragserwartung. KID und PID sollen die Kunden befähigen die Schlüsselmerkmale der Produkte besser zu verstehen, aber Ihnen auch ermöglichen ihre Kenntnisse bezüglich Finanzprodukten zu schulen. Ziel ist es, bessere selbständige Entscheidungen durch die Kunden zu ermöglichen.
Digitalisierung
Aus der Sicht der Eiopa wird die Digitalisierung neue Spannungsfelder im Verbraucherschutz erzeugen. Dazu gehört zum Beispiel die Vorbelegung von Vertragseinstellungen im Internet.
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Bezüglich der Finanzinnovation wird die zunehmende Komplexität von Produkten kritisch gesehen und bei versicherungsbasierten Anlageprodukten ist Eiopa befugt, Richtlinien für die Vertriebssteuerung zu entwickeln und periodisch zu aktualisieren. Das gilt sowohl für komplexe als auch weniger komplexe Produkte.
Seite drei: Interessenkonflikt-Management und bAV-Trends