Das BU-Kollektivgeschäft spielt im Neugeschäft eine immer größere Rolle – allerdings riskieren die Versicherer insbesondere durch die vereinfachte Risikoprüfung Profitabilitätseinbußen. Aus diesem Grund sind risikobegrenzende Maßnahmen vonnöten, so der Rückversicherer Gen Re.
Diese Aussagen gehen auf einen Artikel im Netletter „Risiken und Chancen“ (Ausgabe 4/2016) des Rückversicherers Gen Re zurück.
Demnach monieren die Autoren insbesondere die Konsequenzen einer vereinfachten Risikoprüfung im BU-Kollektivgeschäft.
Kritik an „Alibifragen“
Durch „Alibifragen“ könnten risikorelevante Krankheiten wie etwa chronische oder schwere Erkrankungen und Krankheiten, die außerhalb des Rückfragezeitraums liegen, nicht festgestellt werden. Dies gefährde den Autoren zufolge die Stabilität des BU-Kollektivgeschäfts.
Aus diesem Grund schlagen sie folgende Strategien vor, um im Kollektiv einen besseren Ausgleich zwischen sogenannten „guten“ und „schlechten“ Risiken zu erreichen:
-> Durchdringung im Betrieb
Die Autoren empfehlen „eine Durchdringungsquote im deutlich zweistelligen Prozentbereich“. Erst dann könne davon ausgegangen werden, dass sich ausreichend „gute Risiken“ im Kollektiv befänden. Eine Beteiligung durch den Arbeitgeber an den Prämien stelle für die Arbeitnehmer einen Anreiz zum Abschluss dar und sei daher ein gutes Instrument zur Erreichung einer höheren Durchdringungsquote.
-> Begrenzung der Rentenhöhe
Zudem könne eine Begrenzung der versicherten Monatsrenten eine weitere Maßnahme darstellen.
Seite zwei: Analyse des Kollektivs durchführen