„Der BU-Markt ist im Wandel“

Wohin steuert der Markt zur Absicherung der Arbeitskraft? Drei Experten des Hofheimer Analysehauses Morgen & Morgen geben Auskunft über die aktuellen Entwicklungen und erklären, wie das Unternehmen mit dem komplexen Thema Risikovoranfrage umgeht.

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Iris Oesterlein, Morgen & Morgen: „Eine Leistungsquote von durchschnittlich 74 Prozent zeigt, dass die Branche einen Großteil der Anträge auf BU-Leistung anerkennt.“

Auf Basis des aktuellen M&M Rating Berufsunfähigkeit kommt Ihr Haus zu dem Fazit, dass die Ergebnisse des Ratings konstant seien und dass diese Beständigkeit angesichts des „dynamischen Umfeld des Marktes sehr erfreulich“ sei. Können Sie näher erläutern, was Sie damit meinen?

Iris Oesterlein, Bereichsleiterin Rating: Aktuell ist die Lage der Versicherungsbranche beeinflusst durch einige Faktoren wie zum Beispiel Solvency II und die lang anhaltenden Niedrigzinsphase. Die Versicherer setzen aufgrund der Marktsituation stark auf die Biometrieprodukte. Der BU-Markt selbst ist jedoch auch im Wandel – aufgrund des starken Preiswettbewerbs und dem Kampf um die „guten Risiken“ ergibt sich umso stärker die Frage nach alternativen Produkten zur BU für diejenigen, die nicht oder nur sehr teuer gegen Berufsunfähigkeit versicherbar sind.

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Weiterhin wurde im Rahmen des Ratings die BU-Leistungsquote der Versicherer erhoben. Demnach liegt diese im Durchschnitt bei 74 Prozent. Ist – bildlich gesprochen – das Glas aus der Perspektive des Versicherten zu drei Vierteln voll oder zu einem Viertel leer?

Oesterlein: Eine Leistungsquote von durchschnittlich 74 Prozent zeigt, dass die Branche einen Großteil der Anträge auf BU-Leistung anerkennt. Vor diesem Hintergrund ist die subjektive Empfindung, der Versicherer leiste sowieso nie, widerlegt. Auch wenn ein einzelner Versicherter eine Ablehnung als falsch oder ungerecht empfindet: der Versicherer kann nicht jeden Antrag anerkennen, denn nicht hinter jedem Antrag steckt tatsächlich ein bedingungsgemäßer Leistungsfall. Würde der Versicherer auch ungerechtfertigte BU-Renten auszahlen, hätte das Auswirkungen auf das Kollektiv, die steigenden Prämien würden die Versicherten treffen, die (noch) nicht berufsunfähig sind.

Seite zwei: „BU nicht zwingend immer die treffende Absicherung“

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