BU-Regulierungspraxis: Anerkennungsquote bei 75 Prozent

Zudem geht aus der Untersuchung hervor, dass eine abstrakte und konkrete Verweisung sowie die Forderung nach einer Umorganisation des Arbeitsplatzes zurückgehen und weniger als drei Prozent aller Ablehnungen ausmachten.

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„Keine Anzeichen für eine systematische Verschleppungstaktik“

Bezüglich der Regulierungsdauer sei festzustellen, dass Ablehnungen länger dauerten als Zusagen. „Während über Anerkennungen nach 179 Tagen entschieden wurde, brauchen Versicherer für eine Ablehnung im Durchschnitt 201 Tage“, sagt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Dabei machten sich die Gesellschaften ihre Entscheidung „keineswegs einfach“, betont Franke. Man habe bei keiner Gesellschaft Anzeichen für eine systematische Verschleppungstaktik feststellen können.

Bei allem Lob gibt Franke den Unternehmen jedoch auch ein paar Hausaufgaben an die Hand. So wünscht sich der BU-Experte von der Branche ein höheres Maß an Transparenz bei den Fallbearbeitungen hinsichtlich der Prüfprozesse, der Bearbeitungszeiten und den Ergebnissen der Leistungsprüfung. „Nur so haben Versicherer eine Chance, unrealistischen Erwartungen und Spekulationen entgegenzuwirken“, erklärt Franke. Die Arbeitskraftabsicherung sei zu wichtig, um sie zum „Spielball unterschiedlicher Interessengruppen“ zu machen. (nl)

Foto: F&B

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