Gordon Hermanni, Leiter Vertriebsdirektion Nord bei der Zurich Gruppe Deutschland, spricht über die neuesten Fortschritte in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und erklärt, wie Zurich vorgeht, damit sich die Kunden nicht nur vor Vertragsschluss gut aufgehoben fühlen, sondern möglichst auch im Leistungsfall.
Cash.: Die Rolle der BU wandelt sich. Heute verkörpert sie nur noch einen von mehreren Bausteinen im Produktsegment der Arbeitskraftabsicherung. Welche Bedeutung hat die BU in der gegenwärtigen Biometrie-Strategie von Zurich?
Hermanni: Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Aber sie passt nicht zu jedem – für einige Berufsgruppen wie zum Bespiel Handwerker ist die Absicherung zum Teil unerschwinglich. Dies hat uns auch veranlasst, unser Produktportfolio in den letzten Jahren kontinuierlich um die Erwerbsunfähigkeit, eine Schwere-Krankheiten-Lösung und die Grundfähigkeitsabsicherung auszuweiten.
Auf welches BU-Alternativprodukt richten Sie hier Hauptaugenmerk und warum?
Zurich bietet als einer der wenigen Anbieter im Markt eines der umfangreichsten Existenz- und Arbeitskraftschutz-Portfolios mit Lösungen für nahezu jede Anforderung. Wir, beziehungsweise unsere Vermittler, beraten unsere Kunden nach ihrer individuellen Lebenslage. Neben der BU-Absicherung stehen bei uns die neuen Produkte Eagle Star Krankheits-Schutzbrief, der gegen 63 Erkrankungen eine Absicherung bietet, und der Grundfähigkeits- Schutzbrief, der bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente zahlt, im Fokus.
[article_line]
Ob ein Leistungsanspruch des BU-Versicherten besteht, bedarf oftmals einer genauen Überprüfung, etwa in Form eines Gutachtens. Dabei gehen die Leistungsquoten meist nicht über 70 Prozent hinaus. Inwiefern schadet eine Ablehnung eines BU-Antrags dem Qualitätsversprechen des „Premiumprodukts BU“?
Zurich beauftragt Gutachter nur in solchen Fällen, zu denen eine einheitliche Bewertung des Restleistungsvermögens aufgrund der eingereichten Unterlagen nicht möglich ist. Kommt es dann – nach Begutachtung – zu einer Ablehnung, kann der Kunde diese in der Regel mithilfe der ausführlichen, fachmedizinischen Expertise besser nachvollziehen und akzeptieren. Unter anderem durch die Einbindung qualifizierter, unabhängiger Gutachter erfüllt die Zurich Versicherung das Qualitätsversprechen des Premiumproduktes BU.
Seite zwei: „Kosten einer Reha-Beratung werden übernommen„