IDD: BVK fordert Umsetzung mit Augenmaß

Die europäische Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Direktive (IDD) tritt Ende Februar in Kraft. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung in deutsches Recht die bestehenden Beratungs- und Dokumentationspflichten beibehalten werden.

Michael H. Heinz: „Die bestehenden deutschen Regelungen erfüllen im Wesentlichen bereits die Voraussetzungen der IDD-Richtlinie.“

Nach der Veröffentlichung der Neufassung der IDD-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt nun der Prozess der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die IDD tritt am 23. Februar 2016 in Kraft. Für die Umsetzung haben die Länder zwei Jahre und dürfen eigenständige Regelungen erlassen sowie nationale Gegebenheiten berücksichtigen.

„Bei der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht darf der Verbraucherschutz nicht auf der Strecke bleiben“, mahnt der BVK in einer aktuellen Stellungnahme. Daher dürfe es auch in Zukunft keine Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne ausreichende Beratung geben.

BVK will Gleichbehandlung aller Versicherungsvertriebe

Der Verband fordert die in Deutschland geltende „umfassende gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht“ auch bei der IDD-Umsetzung beizubehalten. Der deutsche Gesetzgeber solle die bestehenden inländischen Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und der Versicherungsvermittlungsverordnung ergeben, nicht verändern, da sie „im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der IDD“ erfüllen, so der BVK.

„Wir begrüßen aber, dass die IDD ihren Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und den Internetvertrieb ausweitet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher wollen wir auch, dass diese in der IDD vorgesehene Gleichbehandlung aller Versicherungsvertriebe endlich auch in Deutschland umgesetzt wird.“

IDD-Umsetzug soll mit Augenmaß erfolgen

Auch die Regelungen der „gut beraten“-Initiative sollten laut BVK erhalten bleiben, da diese sogar weiter gingen als die Weiterbildungsvorgaben der IDD. „Schließlich sind die Anforderungen von „gut beraten“ doppelt so hoch und das deutsche Qualifizierungssystem genügt einer ganzheitlichen Kundenberatung“, argumentiert der BVK-Präsident.

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Generell müsse der bürokratische Umfang bei der Umsetzung der Richtlinie begrenzt und die Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der Richtlinie stets im Auge behalten werden. „Die bestehenden deutschen Regelungen erfüllen im Wesentlichen bereits die Voraussetzungen der Richtlinie“, so der BVK. Auch am Provisionsvergütungssystem solle festgehalten werden. (jb)

Foto: BVK

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