BVK: Lob und Tadel für geplante bAV-Reform

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat grundsätzlich begrüßt, dass die Bundesregierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stärken will. Einzelne Inhalte des Gesetzentwurfes sieht BVK-Präsident Michael H. Heinz aber auch kritisch.

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

„Wir unterstützen die Pläne, ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener einzuführen und die steuerliche und soziale Förderung der bAV zu erhöhen“, sagte Heinz in einer ersten Reaktion auf den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. „Damit werden die richtigen Weichenstellungen geschaffen, damit auch Geringverdiener in den Genuss der zweiten Säule der Altersvorsorge kommen und die klein- und mittelständischen Unternehmen gefördert werden.“

Auch für die steuerliche Optimierung der Riester-Rente sprach sich der BVK aus. Diese soll laut dem Referentenentwurf durch steuerliche Wirkmechanismen gestärkt werden.

Kritik an „Sozialpartner-bAV“

Mit Unverständnis reagierte der BVK dagegen auf die im Gesetz enthaltene Option, den Sozialpartnern zu ermöglichen, einen weiteren Durchführungsweg in der bAV zu eröffnen. „Leider sind die Bundesministerien bei diesem Punkt wieder etwas zurückgefallen und wollen Arbeitgebern zusammen mit den Gewerkschaften ermöglichen, eine Art Sozialpartner-bAV in den Betrieben einzuführen. Ob die Sozialpartner aber die nötige Kompetenz in zukunftsfester Kapitalanlage und Finanzplanung wie wir Versicherungskaufleute haben, wagen wir zu bezweifeln“, so Heinz.

Zumindest aber wolle der Gesetzgeber das Prinzip der Freiwilligkeit wahren und verzichte auf das gesetzliche Opting-Out-System, was gut sei. Heinz kündigte an, dass sich der BVK am weiteren Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligen werde.

GDV fordert Nachbesserung

Lob und Tadel gab es auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Insbesondere für Geringverdiener schafft die Reform Vorteile. Zu nennen sind insbesondere die geplanten Geringverdiener-Zuschüsse für bAV-Verträge sowie die Anhebung der Riester-Zulage. Welchen Beitrag die neuen tarifvertraglichen Instrumente zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung leisten können, wird die Praxis zeigen“, erklärte Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung und GDV-Altersvorsorgeexperte.

Hier müsse der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden, um neben unverbindlichen Zielrenten auch solche Lösungen zu ermöglichen, die die Arbeitnehmer in ihren Leistungsansprüchen absichern.

Mit der vorgeschlagenen Anhebung der Riester-Zulage unterstreiche die Bundesregierung, dass sie weiterhin zur Riester-Rente stehe. „Diesem ersten Schritt müssen jedoch weitere folgen, um die Riester-Vorsorge an die Einkommensentwicklung der vergangenen 15 Jahre anzugleichen. Schon heute können viele Kunden wegen der nominal auf 2.100 Euro eingefrorenen Höchstbeträge nicht einmal die vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen“, betonte Schwark. So könne die Riester-Rente das sinkende Rentenniveau nicht mehr für jeden kompensieren. (kb)

Foto: BVK

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