Betriebsrenten sind zwar grundsätzlich sehr sicher: Doch viele Sparer fragen sich, wie es mit ihrer Betriebsrentenanwartschaft im weiteren Verlauf der Niedrigzinsphase weitergehen soll. Altersvorsorgespezialist und bAV-Experte Detlef Pohl über ein erklärungsbedürftiges Thema.
Versicherer und Versicherer-Pensionskassen müssen das Geld betont sicher anlegen und selbst bei einer Insolvenz würden die Verträge zu bisherigen Konditionen von der Protektor AG, Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Lebensversicherer, als offiziellem Sicherungsfonds weitergeführt.
BaFin muss Sanierungsklauseln genehmigen
Bei Schieflagen von Firmen-Pensionskassen wäre Protektor nicht zuständig. Auch der Pensions-Sicherungsverein (PSV), der bei Pleite von Ansprüchen aus Pensionszusagen, U-Kasse und Pensionsfonds einspringt, könnte Anlegern nicht helfen. Im Zweifel müssten Leistungen gesenkt und Beiträge erhöht werden.
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In jeder Satzung sind solche Sanierungsklauseln fixiert, deren Anwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist. Apropos PSV: Die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft kommt bei Insolvenz für die Betriebsrenten von rund 94.200 Firmen auf.
Die monatlichen Leistungen sind auf maximal das Dreifache der Bezugsgröße (nach Paragraf 18 Sozialgesetzbuch IV) begrenzt. 2016 entspricht dies 8.505 Euro Höchstrente pro Monat (Ostdeutschland: 7.245 Euro). Tatsächlich werden im Schnitt aber nur 290 Euro pro Monat gezahlt.