EU-Kommission verschiebt PRIIPs-Verordnung um ein Jahr

Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, die Geltung der Verordnung über Basis-Informationsblätter für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) um zwölf Monate auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.

Gebäude der EU-Kommission
Gebäude der EU-Kommission

Darauf weist der Sachwerteverband BSI hin. Eine Verschiebung der PRIIPs-Verordnung hatten bereits das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gefordert, nachdem das Europäische Parlament im September die Detailverordnung der Kommission („Level-2-Maßnahmen“) im PRIIPs-Verfahren abgelehnt hatte. Bislang war die Verschiebung jedoch weder formal beschlossen, noch war der Zeitraum bekannt.

„Wir halten die lang erwartete Entscheidung der Europäischen Kommission für richtig. Diese ist vor dem Hintergrund der ausstehenden Konkretisierungen durch die Level-2-Maßnahmen konsequent. Die Hängepartie für die Unternehmen hat damit ein Ende gefunden. Wichtig ist aus Sicht der Unternehmen nach wie vor, schnell darüber Klarheit zu bekommen, nach welchen Regeln die neuen Basisinformationsblätter zu erstellen sind, damit für die Umsetzung genügend Zeit bleibt“, sagte BSI-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Der Beschluss der Europäischen Kommission trifft erwartungsgemäß keine Aussage dazu, ob die PRIIPs-Verordnung auf geschlossene Altfonds anzuwenden ist, deren Anteile über Zweitmarktplattformen angeboten werden. „Der BSI setzt sich weiter dafür ein, dass es hier zu keinen unverhältnismäßigen Belastungen der circa 5.000 Altfonds und ihrer Verwalter kommt. Unsere Rechtsauffassung hierzu liegt der Europäischen Kommission vor“, berichtete Gero Gosslar, Leiter Büro Brüssel des BSI. (sl)

Foto: Shutterstock

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