Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die Regelung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.
Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, hieß es weiter. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet. Danach können Hersteller zwar den Preis ihrer Medikamente festlegen. Die Apotheken dürfen aber nur einheitliche Aufschläge berechnen.
Die Preisbindung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem dazu führen, dass Patienten „in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen“.
Urteil wurde mit Spannung erwartet
Außerdem soll sie verhindern, dass Medikamente zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden. Schließlich soll die Regelung helfen, auch in entlegenen Regionen die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten.
Die Apotheker hatten mit Spannung auf das Urteil gewartet. Der Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Reiner Kern, hatte davor gewarnt, dass sich Versandhändler „die Rosinen rauspicken“ und Vor-Ort-Apotheken zu stark unter Druck setzen könnten. (dpa-AFX)
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union