Die Versicherungswirtschaft verharrt nicht, sondern nimmt die Herausforderung durch die fortschreitende Digitalisierung offensiv an. Doch die Branche weiß noch nicht so recht, wie sie mit dem Auftreten der Fintechs umgehen soll – sie schwankt zwischen Kooperation und Konfrontation.
Anfang Februar hatte ein Rauschen in diversen Online-Medien zur Folge, dass die Versicherungs- und Finanzbranche gehörig in Aufruhr versetzt wurde.
Was war geschehen? Helge Lach, Vorstand der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), echauffierte sich im Unternehmensblog nach Kräften über die Anbieter von Versicherungs-Apps, den sogenannten Fintechs oder auch Insurtechs.
DVAG echauffiert sich an Umdeckung
„Knip, Clark, GetSafe, simplr, asuro, treefin, TED oder FinanceFox – fast jede Woche erscheint derzeit eine neue Versicherungs- oder Finanz-App, die für ihre Nutzer alle vorhandenen Verträge bündeln will“, ist da zu lesen.
Die DVAG stört sich an diesem Vorgehen, weil die Bündelung von Verträgen immer auch heißt, dass Verträge von verschiedenen Stellen abgezogen werden, oder im Fachjargon gesprochen, umgedeckt werden müssen.
[article_line]
Die Umdeckung ist für den Kunden kostenlos, der Kunde zahlt aber trotzdem – und zwar mit der derzeit wertvollsten Währung auf der Welt – seinen persönlichen Daten. Rein monetär vergütet wird das jeweilige Fintech nach der erfolgten Umdeckung von der zuständigen Versicherungsgesellschaft. Die Vergütung gibt es für die laufende Vertragsbetreuung des Versicherten – eine Betreuung, die bislang vor allem Vermittler und Makler leisten.
In seinem Blog-Beitrag kritisiert Lach vor allem, wie die Fintechs die Umdeckung erreichen. So ist die Erteilung einer Maklervollmacht durch den Versicherten entscheidend, damit ein Fintech berechtigt ist, seine Neukunden in allen Versicherungsfragen zu betreuen.
Gefundenes Fressen für die Presse
Im Kern lautet der Vorwurf, dass viele Makler sehr viel Überzeugungsarbeit im persönlichen Gespräch leisten müssten, um eine Vollmacht und damit das Vertrauen des Kunden zu erhalten, während hingegen die Fintechs die Tragweite dieser Entscheidung in ihren AGBs herunterspielten – nach dem Motto: Eine digitale Unterschrift mit dem Finger in der App genügt.
Obendrein spart der Blog-Beitrag nicht mit scharfschneidigen Schlagwörtern wie „Beratungsfehler“, „Verletzung gesetzlicher Dokumentationspflichten“ oder „arglistige Täuschung“. Für die Presse war derlei Fundamentalkritik natürlich ganz wunderbar.
Lärmende Schlagzeilen, wie „Deutsche Vermögensberatung erzürnt Fintechs“ oder „Beratungsfehler durch Fintechs?“ ließen im schnelllebigen Netz nicht lange auf sich warten.
Seite zwei: Fintechs bleiben gelassen