Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich auf einen weiteren Rückgang der garantierten Verzinsung einstellen. Die einflussreiche Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Garantiezins für Neuverträge des Altersvorsorge-Klassikers ab 2018 von aktuell 1,25 Prozent auf dann 1,0 Prozent zu senken, so ein DAV-Sprecher.
Für 2017 sei ein Zins von 1,25 Prozent weiterhin vertretbar. Für Altverträge mit einer Rendite von bis zu 4 Prozent ändert sich nichts.
Zinsen faktisch abgeschafft
Mit dem Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – können Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen.
Er sinkt, weil die Europäische Zentralbank (EZB) die Märkte mit Geld flutet und die Zinsen faktisch abgeschafft hat.
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Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der Berechnungen der DAV-Versicherungsmathematiker und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. So soll sichergestellt werden, dass sich Unternehmen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in Zukunft erfüllen können.
Die Versicherungsmathematiker – Aktuare genannt – stützen sich bei ihren Berechnungen auf den Durchschnittswert der Renditen von europäischen Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit.
Die Renditen der Papiere sind wegen der EZB-Politik im Keller.
Quelle: dpa-Afx
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