Wie Gesundheits-Apps in das Leistungsbild einer PKV passen

Gesundheits- und Fitness-Apps für das Smartphone haben sich zu einem echten Trend entwickelt. Doch handelt es sich dabei nur um eine Modeerscheinung, die irgendwann wieder vorübergeht – oder um einen ernstzunehmenden Teil des medizinischen Fortschritts? Erstaunlicherweise lässt sich diese Frage sehr gut beantworten, nämlich: beides.

Gastbeitrag von Emanuel Issagholian und Joseph Meiser, e-Health-Experten der Gothaer Krankenversicherung

Emanuel Issagholian: "Spätestens in einigen Jahren wird es völlig normal sein, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Gesundheits-App übernimmt, genauso wie es ganz normal sein wird, dass ein Arzt eine solche verschreibt."
Emanuel Issagholian: „Spätestens in einigen Jahren wird es völlig normal sein, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Gesundheits-App übernimmt, genauso wie es ganz normal sein wird, dass ein Arzt eine solche verschreibt.“

Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass „Gesundheits-App“ und „Fitness-App“ keine geschützten Begriffe sind und somit keine einheitlichen Qualitätsstandards erfüllt werden müssen, um eine App unter diesem Schlagwort vermarkten zu dürfen. So wundert es nicht, dass eine vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Studie zu Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps zu dem erschreckenden Ergebnis kommt, dass die Mehrheit der Anwendungen gravierende Qualitätsmängel aufweist – so fiel eine Vielzahl von Anbietern alleine schon beim gerade in diesem Gebiet so wichtigen Thema Datenschutz komplett durch – vom medizinischen Nutzen ganz zu schweigen.

Bei Gesundheits-Apps muss man scharf trennen

Gleichzeitig gibt es aber auch hochwertige Lösungen, die nicht nur hohen Datenschutzstandards genügen, sondern auch einen nachweislichen medizinischen Mehrwert bieten. Das erkennen auch die Autoren der oben genannten Studie an. So konnten erste Apps schon den Prozess zur Medizingerätezertifizierung erfolgreich durchlaufen und somit ihre Qualität objektiv testieren lassen. Es gibt sogar schon Apps, die von Ärzten „auf Rezept“ verordnet werden.

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Somit muss man also immer ganz scharf zwischen zwei Arten von „Gesundheits-Apps“ trennen: auf der einen Seite gibt es die echten, medizinischen Gesundheitsapplikationen und auf der anderen die reinen Lifestyle- und Fun-Apps. Diese Unterscheidung ist ganz besonders wichtig, denn sie ist eine der wichtigsten Leitplanken bei der Frage, ob die Nutzungskosten einer Gesundheits-App von meinem Krankenversicherer bezahlt werden können oder nicht.

Nur bei Lifestyle-Apps ist die Sache klar

Bei Lifestyle-Apps ist die Sache ganz klar – wenn eine App an sich selbst schon nicht den Anspruch erhebt, Medizinprodukt zu sein, dann ist der Einsatz der App in der medizinischen Versorgung logischerweise ausgeschlossen. Damit disqualifiziert sich bereits der überwiegende Teil der fast 400.000 Gesundheits-Apps. Aber wie steht es mit den Apps, die dazu geeignet sind, klassische Versorgungsketten von Patienten zu ergänzen, (teilweise) zu substituieren oder neue Versorgungsketten zu etablieren.

Seite zwei: Wovon die Kostenübernahme durch die PKV abhängt

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