BVK zur IDD-Umsetzung: Keine Provisionsoffenlegung durch die Hintertür

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) warnt anlässlich der Umsetzung der EU-Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht vor einer „Provisionsoffenlegung durch die Hintertür“.

BVK-Präsident Michael H. Heinz
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Die Provisionsoffenlegung trägt weder zur Beratungs- noch zur Produktqualität bei.“

Der BVK fordert, dass der deutsche Gesetzgeber die bestehenden inländischen Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts, wie sie durch Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsvermittlungsverordnung festgelegt sind, auch bei der IDD-Umsetzung zu bewahren.

Der Vermittlerverband begrüße daher ausdrücklich, dass Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund kürzlich betonte, die Provisionsvergütung im Versicherungsvertrieb erhalten zu wollen. „Wir sind seht erfreut, dass Dr. Grund klargestellt hat, dass Vergütungen auf Provisionsbasis unangetastet bleiben“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.

BVK: „Keine Provisionsoffenlegung durch die Hintertür“

Eine qualifizierte Beratung aller Kunden sei nur durch die Provisionsvergütung möglich. Der BVK beteilige sich zudem am IDD-Konsultationsverfahren der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa).

„Der BVK wird auch auf dieser Ebene darauf hinwirken, dass unser bewährtes Vergütungssystem erhalten bleibt und keine Provisionsoffenlegung durch die Hintertür auf den Berufsstand zukommt“, so Heinz. Die IDD sehe keine zwingende Offenlegung der Provisionen vor.

Dass der Anwendungsbereich der IDD sich auch auf Direkt- und Internetvertrieb erstreckt, bewertet der Verband positiv. „Wir wollen, dass in der IDD vorgesehene Gleichbehandlung aller Vertriebswege auch in Deutschland endlich umgesetzt wird“, erläuterte Heinz. (jb)

Foto: Shutterstock/ Cash.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments