IDD: So geht es weiter

Die europäische Vermittlerrichtlinie Insurance Distribution Direktive (IDD) ist gestern vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union unterzeichnet worden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben der IDD nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Europaparlament und EU-Rat haben die europäische Vermittlerrichtlinie IDD unterzeichnet. Nun geht es an Konkretisierung und Umsetzung.

Gleichzeitig ist es Aufgabe der EU-Kommission, wichtige Regelungen der Richtlinie in vier so genannten delegierten Rechtsakten zu konkretisieren. Hierfür wird die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa der Kommission Vorschläge unterbreiten, die sie mithilfe einer Befragung der Marktteilnehmer entwickelt hat.

Bei der IDD-Konkretisierung ist es aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist entscheidend, „dass die EU-Kommission den Richtlinientext konkretisiert, ohne die vom europäischen Gesetzgeber getroffenen grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinie einzuschränken oder abzuändern“.

GDV fordert richtlinientreue Konkretisierung

Der GDV betont in diesem Zusammenhang, dass die IDD Provisionsvergütung im Vertrieb für Versicherungsanlageprodukte unter der Bedingung zulässt, dass die Provision nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistung geht. „Die EU-Kommission steht nun vor der Aufgabe, Kriterien zu erarbeiten, an denen die Einhaltung dieser Regeln gemessen werden kann“, so der Verband in einer Stellungnahme.

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Eine weitere Aufgabe der EU-Kommission ist die Konkretisierung der Richtlinienvorgabe zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, indem sie Kriterien  zur Bestimmung der für Kunden schädlichen Interessenkonflikte festlegt und Vorgaben für Unternehmen und Vermittlern entwickelt, wie diese Interessenkonflikte im Vertrieb erkennen und vermeiden können. Auch die IDD-Vorgaben zur Produktprüfung muss die EU-Kommission konkretisieren. (jb)

Foto: Shutterstock

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