Im Zentrum steht dabei ein neues Verständnis der Pflegebedürftigkeit. Stärker als bislang sollen Hilfen zum Erhalt der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten bereitgestellt werden. Ziel ist aber auch, die individuelle Pflegebedürftigkeit von Menschen besser zu erfassen.
Erste Änderungen des neuen Gesetzes sind bereits in Kraft. Die wichtigsten Änderungen gehen aber erst am 1. Januar 2017 mit einem grundlegend veränderten Begutachtungsinstrument und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes „Pflegegrade“ in die Praxis.
Fünf Pflegegrade ab 2017
Ab 2017 gibt es fünf Pflegegrade und nicht mehr wie bislang drei Pflegestufen. Das neue System der Begutachtung soll den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitsstörungen der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen feststellen.
Betrachtet werden sechs Lebensbereiche („Module“) mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität fließt mit zehn Prozent in die Gesamtbewertung ein, kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, Umgang mit kranken-spezifischen oder therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens mit 15 Prozent. Eine Bewertung in den einzelnen Modulen erfolgt nach einem Punktesystem. Die festgestellten Punkte bei der Begutachtung werden in jedem Modul addiert und unterschiedlich gewichtet. Diese Gesamtpunktzahl ergibt dann den Pflegegrad.
Kein Vollkaskoschutz
Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden von der Reform profitieren. Allerdings reichen die staatlichen Leistungen bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann keinen Vollkaskoschutz bieten. Jeder muss selbst vorsorgen. Vor allem wenn es irgendwann nicht die eigenen Kinder sein sollen, die für einen Teil der Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen.
Diese Problematik wird zum Jahreswechsel in den Fokus der Medien rücken und die privaten Krankenversicherer werden darauf reagieren. Sie stehen aktuell vor der Herausforderung, ihre Pflegetarife vom alten in das neue System umzustellen.
Ganz sicher werden einige Anbieter die Reform auch nutzen, um neue Tarife auf den Markt zu bringen. Ebenso stehen sie – wie die gesamte Versicherungsbranche – vor der Herausforderung, neue Verkaufsansätze zu entwickeln, um ihre Produkte weiterhin an den Mann bzw. an die Frau zu bringen.
Autor Christoph Dittrich ist Geschäftsführer der softfair GmbH. Der Gastbeitrag entstand in Zusammenarbeit mit Daniel Müller, Leiter PKV der softfair GmbH.
Foto: Softfair