Die Bundesregierung will die oft extrem hohen Umsätze der Pharmaindustrie mit neuen Medikamenten begrenzen. Übersteigen die Kosten für die Krankenkassen eine Schwelle von 250 Millionen Euro im ersten Jahr nach Markteinführung, sollen die Hersteller ab diesem Zeitpunkt niedrigere Preise bekommen.
Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Arzneimittelversorgung vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Die Krankenkassen warfen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu große Zugeständnisse an die Pharmalobby vor.
Heute können neue Mittel zunächst zum frei von den Pharmafirmen festgesetzten Preis verkauft werden, bevor ihr Nutzen offiziell bewertet und über ihren Erstattungspreis verhandelt wird. Manche Mittel erzielen im ersten Jahr enorme Bruttoumsätze von mehreren hundert Millionen Euro.
Der Kassen-Spitzenverband warf Gröhe eine „Alibi-Lösung“ für die Arznei-Preisspirale vor. Bei der geplanten Preisschwelle wären vergangenes Jahr nur drei Mittel betroffen gewesen, sagte Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg. „Wenn man eine echte Wirkung auf die Industrie und ihre Preisgestaltung will, muss der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem ersten Tag gelten, an dem das Arzneimittel verfügbar ist.“
Für die Hersteller bringen neue Mittel oft hohe Umsätze von rund eine Million Euro pro Monat. Der Preis für neue Mittel pro Packung ist laut einem Report der Techniker Krankenkasse von 670 Euro im Jahr 2012 auf 1.400 Euro im Jahr 2013 in die Höhe geschnellt. Bei Arzneimitteln gab es 2015 deutliche Steigerungen der Kassenausgaben von plus 3,9 Prozent auf 35,4 Milliarden Euro.
Preise sollen geheim bleiben
Das Gesetz von Gröhe sieht zudem vor, dass die ausgehandelten Erstattungspreise geheim bleiben. Das soll den Pharmastandort Deutschland stärken. AOK-Chef Martin Litsch kritisierte, in Wahrheit diene dies nur dazu, „dass Pharmafirmen in Ländern, die Deutschland als Referenzland nutzen, höhere Preise durchsetzen können“.
Ärzte sollen über den Zusatznutzen neuer Mittel für einzelne Patientengruppen besser informiert werden. Kassen-Vertreter Stackelberg begrüßte diesen Passus. Der Pharmaverband vfa warnte vor einseitigen Infos für die Ärzte durch die Kassen.
Gröhe will zudem Ausschreibungen der Kassen verbieten, an denen sich Apotheken beteiligen können, die Zytostatika – also spezielle Krebsmittel – herstellen und ambulant tätige Onkologen beliefern.
Parlamentarische Beratungen beginnen
Außerdem wird ein Preismoratorium für Arzneimittel ohne andere Preisregulierung bis Ende 2022 verlängert. Apotheker bekommen eine höhere Vergütung von 100 Millionen Euro im Jahr.
In der Vergangenheit immer wieder vorgekommene Lieferengpässe bei Arzneimitteln sollen vermieden werden. Die Behörden erhalten dazu die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen zu fordern. Angesichts vieler Krankheitserreger, die gegen Antibiotika unempfindlich sind, sollen Reserve-Antibiotika von bestimmten Preisregulierungen ausgenommen werden können. Nun beginnen die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf.
Gröhe sagte, die Ausgaben für besonders hochpreisige neue Arzneimittel würden begrenzt, die Arzneimittelversorgung insgesamt aber gestärkt. Die Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. (dpa-AFX)
Foto: Shutterstock