Trotz der Pflegereform ist private Vorsorge das Gebot der Stunde, denn sind die Ersparnisse aufgebraucht, sind Lebenspartner, Kinder oder sogar Enkel dazu verpflichtet, für die Pflegekosten aufzukommen. Wichtig bei der Wahl der Pflegepolice ist die Qualität der Absicherung.
Gastbeitrag von Amar Banerjee, Swiss Life Deutschland
Rund 2,6 Millionen Menschen erhalten derzeit Leistungen der Pflegeversicherungen, davon lediglich 151.000 aus einer Privatversicherung. Deutlich mehr Menschen sichern ihr Auto mit einer Vollkaskoversicherung ab. Dabei kann die Finanzierungslücke im Pflegefall sehr schnell eine ganze Familie finanziell hart treffen.
Ein Großteil der anfallenden Kosten, die sich beispielsweise derzeit bei Pflegestufe III für stationäre Pflege monatlich auf etwa 3.300 Euro belaufen, muss heute schon aus der eigenen Tasche finanziert werden. So können rasch Kosten bis zu 2.200 Euro im Monat anfallen.
Lebenspartner, Kinder oder Enkel müssen zahlen
Sind die Ersparnisse des Betroffenen aufgebraucht, sind Angehörige wie Lebenspartner, Kinder oder Enkel dazu verpflichtet, für die Pflegekosten aufzukommen, bevor das Sozialamt einspringt.
Diese Unterhaltsverpflichtung ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 1601 eindeutig geregelt und wird durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.
Wichtig bei der Wahl der privaten Vorsorge sind die Leistungen und damit die Qualität der Absicherung.
Sinnvoll ist beispielsweise eine Pflegerente mit „Geld-zurück-Garantie“. Solange jemand nicht pflegebedürftig ist, besteht jederzeit Zugriff auf den aktuellen Vertragswert. Eine wertvolle
Flexibilität, die beispielsweise kein Krankenversicherer bietet.
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