Zur Finanzierung eignet sich zum Beispiel das Kapital aus ablaufenden Lebensversicherungen sehr gut. Statt die Ablaufgelder auf niedrig verzinsten Tages- oder Festgeldkonten zu parken, können sie zielgerichtet zur Absicherung des Pflegefallrisikos angelegt werden.
Ebenfalls wichtig: Verstirbt der Versicherte, ohne pflegebedürftig geworden zu sein oder aber auch während einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Todesfall-Leistung für die Hinterbliebenen in Höhe der einbezahlten Beiträge zuzüglich angesammelter Überschüsse vereinbart werden.
Natürlich richten sich auch die Leistungen privater Pflegepolicen nach der neuen Gesetzeslage. Der Niedrigzins wird sich allerdings auch hier auswirken und die Beiträge werden steigen. Die Kosten bestehender Pflegerentenpolicen dürfen hingegen während der Vertragslaufzeit nicht verändert werden.
Je früher desto besser
Generell gilt: Je früher man eine Police abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Und trotz aller Verbesserungen durch die Pflegereform sei nochmals betont, dass private Pflegeversicherungen kein unnötiger Luxus sind.
Vielmehr stellen sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung dar, um Finanzierungslücken zu schließen.
Amar Banerjee ist Leiter Versicherungsproduktion bei Swiss Life Deutschland.
Foto: Swiss Life Deutschland