Bis zum 12. Dezember haben die Verbände die Gelegenheit, ihre Bewertungen zum Referentenentwurf abzugeben. Es bleibt abzuwarten, wie sich der umstrittene Gesetzentwurf danach im Wahlkampfjahr entwickelt. In einer der kommenden Ausgaben dieser Kolumne soll das Augenmerk auf die Entwicklung des Referentenentwurfs liegen.
Umfangreiche Prüfungs- und Dokumentationspflichten
Die von der IDD geforderten zusätzlichen Informations- und Dokumentationsauflagen werden den Vertrieb nicht nur teuer zu stehen kommen, sondern auch sehr viele zeitliche Ressourcen binden. Zeit, die in der Kundenberatung fehlt. Denn: Nicht nur der Produktgeber muss zukünftig das Produkt und dessen Eignung für die gewählte Zielgruppe prüfen, nachvollziehen und dokumentieren, sondern in bestimmten Fällen auch der Vertrieb.
Mindestens einmal im Jahr muss dann darüber hinaus überprüft und dokumentiert werden, ob das Produkt für den Kunden weiterhin geeignet ist. Der Vertrieb ist dabei verpflichtet, für den Kunden eine detaillierte Risikoprofilierung und -klassifizierung vorzunehmen und muss dem Kunden gegebenenfalls sogar aktive „Warnhinweise“ zu Produkt und/oder der Gesellschaft übermitteln.
Neue Aus- und Weiterbildungspflichten
Darüber hinaus hat der Vertrieb sämtliche Software-Angebote nicht nur auf deren Eignung für den Kunden zu prüfen, sondern auch die unterschiedlichen Angebote im Kundeninteresse miteinander zu vergleichen. Dabei sind die Begriffe „sämtliche Software-Angebote“ und „Kundeninteresse“ bislang nicht konkret definiert. Aus Haftungsgründen ist zudem eine Archivierung sämtlicher Unterlagen unverzichtbar. Die Mindestarchivierungszeit beträgt dabei zehn Jahre. Auch zur Vermeidung von Regressansprüchen ist der Vertrieb zur Dokumentation verpflichtet.
Dabei führt die im VVG geregelte Beweislastumkehr bei einer nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Dokumentation zur Leistungsfreiheit der Berufshaftpflichtversicherung. Um die Qualität der Beratung zu stärken, werden den Vertrieben im Rahmen der IDD außerdem neue Aus- und Weiterbildungspflichten sowohl für den Außendienst als sogar auch für den Innendienst auferlegt.
Seite drei: Weniger Zeit für Kundenberatung