Reform mit Augenmaß: Die Betriebsrente

Aus vernünftigen Dialogen kommt ein wegweisendes Gesetz zur Altersvorsorge heraus – mit der reformierten Betriebsrente und der damit verbundenen Erhöhung der Grundzulage für die Riester-Rente ist der Weg für bessere Renditen in der Altersvorsorge geebnet.

Die Weirich-Kolumne

Professor Dieter Weirich, Sprecher des Deutschen Instituts fuer Altersvorsorge (DIA), vor dem Reichstag, dem Sitz des deutschen Bundestags in Berlin, (12.09.12).
Professor Dieter Weirich, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Kluge Regierungen wissen nicht auf Vorrat, was den Menschen gefällt. Deshalb suchen sie den Dialog, was leider allzu selten passiert.

Eine Ausnahme war der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten, der in einer Vielzahl von Gesprächen mit den beteiligten Verbänden und Organisationen, vor allem Gewerkschaften und Arbeitgebern, erarbeitet wurde und als ein gelungenes Werk in der Schlussphase der Großen Koalition angesehen werden kann.

Nach der schweren Fehlentscheidung der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren hat sich die schwarz-rote Regierung mit dem weithin abgehakten und im Koalitionsvertrag festgelegten Gesetzesvorhaben einen Pluspunkt in der Sicherung der Altersvorsorge verschafft.

Chance für Geringverdiener

Mit der jetzt vorgelegten Betriebsrenten-Lösung wird jedenfalls mehr Menschen als bisher die Chance geboten, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun. Das gilt vor allem für die Beschäftigten von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wo eine Unterversorgung mit Betriebsrenten zu beklagen ist.

Insgesamt haben etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf eine Betriebsrente, bei Geringverdienern liegt dieser Anteil nur bei 47 Prozent.

Ein neues Fördermodell soll das ändern. Der Staat fördert laut dem Gesetzentwurf Betriebsrenten bei einem Einkommen von bis zu 2000 Euro. Die Arbeitgeber bekommen 30 Prozent von Beiträgen von 240 bis 480 Euro, also 72 bis 144 Euro im Jahr.

Der Betrag wird von der Lohnsteuer abgezogen. Mit der bereits gewährten Steuerfreiheit oder der Riester-Förderung wird das nicht berechnet. Ein höherer Anteil der Arbeitgeberzahlungen für die Betriebsrente wird von der Steuer freigestellt.

Seite zwei: Enthaftung für Arbeitgeber

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