Reform mit Augenmaß: Die Betriebsrente

Angesichts des langanhaltenden Niedrigzinses beim Euro, wo keine Besserung in Sicht ist, wurde in der sogenannten Zielrente Enthaftungen in den Tarifverträgen festgelegt.

Garantiert werden nur noch die eingezahlten Beiträge. Enthaftungen gibt es auch für die Versorgungseinrichtungen.

Mit dieser Bestimmung konnten die Arbeitgeber mit in das Boot einer gemeinschaftlichen Lösung geholt werden. Allerdings müssen die Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen.

Besinnung auf Riester

Vernünftig ist auch die Erhöhung der Grundzulage für die Riester-Rente von 154 auf 165 Euro im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Betriebsrenten. Sie soll allen Riester-Rentnern zugutekommen.

Auch sollen Betriebs-und Riester-Renten künftig nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Gerade um Riester hatte es politischen Streit gegeben.

Das von der Regierung Schröder kreierte Modell wurde fälschlicherweise als Flop bewertet. Behauptungen, Riester biete nur einen Mitnahmeeffekt für ohnehin besser gestellte Arbeitnehmer, hatte die deutsche Rentenversicherung mit überzeugenden Zahlen konterkariert.

Danach hätten 63 Prozent der Riester-Sparer weniger als 30.000 Euro, 25 Prozent sogar weniger als 10 000 Euro. Die Verunsicherung von Riester-Sparern ist nach dem neuen Gesetzentwurf jedenfalls beseitigt.

Seite drei: Klimaschutz-Rente im Gespräch

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