Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) hat sich für eine grundlegende Reform der Riester-Rente ausgesprochen. Nach Ansicht der MIT sollte die Förderrente zu einer „attraktiven neuen Zulagenrente“ weiterentwickelt werden. Hierzu müssten Förderung und Leistung dynamisiert werden.
Der Bundesvorstand der MIT schlägt hierzu einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter vor. „Wer spart, muss dafür auch belohnt werden“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. Das Ersparte dürfe nicht vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Fehlanreize und Bürokratie beseitigen
Ziel des der geforderten Reform sei es, Fehlanreize und Bürokratie zu beseitigen, Verwaltungsprozesse zu optimieren sowie Nachzahlungsmöglichkeiten zu schaffen. Dazu sollte nach Ansicht der MIT die steuerliche Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und auf vier Prozent festgesetzt werden.
Seit der Einführung 2002 seien Gehälter, Inflationsrate und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, nicht aber die Förderhöchstgrenze für die Zulagen zur Altersvorsorge, moniert die Vereinigung. „Um die Ziele der Zulagenrente zu sichern, müssen daher Förderung und Leistung dynamisiert werden“, meint Linnemann.
Verwaltungsprozesse vereinfachen
Auch Verwaltungsprozesse sollten demnach vereinfacht werden. Die MIT spricht sich dafür aus, die Zuständigkeit für die Berechnung und Zuweisung der Zulagen für die Sparer auf die Finanzverwaltung zu übertragen. „Dadurch wird auch für den Sparer die Beantragung der ihm zustehenden Förderung vereinfacht“, so Linnemann. Dies solle im Rahmen der Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt werden.
Zudem spricht sich die MIT für kundenorientiertere Abläufe und eine Nachzahlungsmöglichkeit aus. „Sparer müssen in die Lage versetzt werden, von den maximalen Förderungen und Leistungen zu profitieren“, fordert Linnemann.
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Für „schwierige Lebenssituationen“ solle eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie angeboten werden. Außerdem müsse die Riester-Rente für alle Erwerbstätigen – auch Selbstständige – geöffnet und die Provisionen für Vertragswechsel auf 150 Euro begrenzt werden. (jb)
Foto: MIT / Thorsten Schneider