4. Prozessfinanzierung
Zuletzt möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass es auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung gibt. Diese sogenannten Prozesskostenfinanzierer sind bereit, das gesamte Prozesskostenrisiko für einen Anspruchsteller zu tragen. Eine der großen Hürden besteht häufig darin, dass ein gewisser Streitwert überschritten sein muss. Dieser Streitwert, also jener Betrag, den der Kunde als berechtigte Forderung geltend macht, dürfte in der Regel eine Größenordnung von etwa 300.000 Euro haben. Allerdings gibt es auch Prozesskostenfinanzierer, die schon bei kleineren Streitwerten bereit sind, ein solches Verfahren durch die Übernahme der Prozesskosten zu begleiten. Die Prozesskostenfinanzierer prüfen dann ebenfalls die Chancen eines solchen gerichtlichen Verfahrens und bieten dann in Abhängigkeit der Erfolgsaussichten und der Kostensituation eine Kostenübernahme an. Als Faustregel lässt sich wohl sagen, dass von dem wirtschaftlichen Gesamterfolg des gerichtlichen Verfahrens ein Prozesskostenfinanzierer dann zwischen 30 und 50 Prozent des Erfolgs als Erfolgsvergütung der Finanzierung der Verfahrenskosten für sich beansprucht. Besteht aber nicht die Möglichkeit, dass der Kunde seine berechtigten Ansprüche auf anderem Wege gerichtlich verfolgen kann, so ist die Anempfehlung der Einschaltung eines Prozesskostenfinanzierers durchaus ein guter Tipp. Denn der Kunde würde keinerlei Kostenrisiko tragen und bei der erfolgreichen Durchsetzung seiner Ansprüche mindestens die Hälfte, wenn nicht sogar 70 Prozent seiner Ansprüche erhalten, ohne ein eigenes Kostenrisiko dabei tragen zu müssen.
Fazit
Wenn der Versicherungsmakler in der Schadensregulierung nicht weiterkommt, so sollte er seinem Kunden zumindest grob aufzeigen, welche weiteren Möglichkeiten noch bestehen: Ombudsmann-Verfahren, öffentliche Rechtsauskunft, Prozesskostenhilfeantrag und die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung sollten dem Kunden als Lösungsmöglichkeit seiner Kostenprobleme aufgezeigt werden. Die beste Lösung ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung, die die nicht unerheblichen Prozesskosten für den betroffenen Kunden übernimmt und ein guter Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M. ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
Foto: Florian Sonntag / Shutterstock