5. Betriebshaftpflicht
Selbstständige müssen für alle Schäden haften, die durch ihren Betrieb und gegebenenfalls ihre Mitarbeiter entstanden sind. Da die Höhe solcher Schäden kaum kalkulierbar sind, sollten sie über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken.
[article_line type=“most_read“]
Für einige Berufe (etwa Ärzte, Rechtsanwälte und Versicherungsvermittler) ist die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung. Auch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen Pflicht.
6. Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt unter anderem Schäden an Einrichtung, Waren, Geräten und Maschinen. Sie können so gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmungen abgesichert werden. In der Regel wird der Neuwert der Gegenstände erstattet.
Durch einen solchen Schaden und seine Folgen kann der normale Betrieb möglicherweise erst nach Wochen oder Monaten wieder aufgenommen werden. In diesem Fall springt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sie zahlt in der Zeit des Ausfalls eine vorher fest vereinbarte Leistung. Diese sollte in etwa dem gewöhnlichen Umsatz entsprechen. Die meisten Versicherer zahlen maximal zwölf Monate.
7. Rechtsschutzversicherung
Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung sollten Selbstständige abschliessen, wenn sie glauben, dass es notwendig werden könnte, eigene Rechtsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Auch wenn Selbstständige Mitarbeiter beschäftigen ist eine Rechtsschutzversicherung interessant. Damit sind die Kosten für Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht abgesichert. (jb)
Foto: Shutterstock