Sterbegeldversicherung: Wann sie zum Schonvermögen zählt

Daher mahnt Winkler dazu, folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Was gilt als Grundschonvermögen?

Jeder hat ein Schonvermögen in Höhe von 2.600 Euro plus 614 Euro für den Ehepartner. (Paragraf 1 der Verordnung zur Durchführung des Paragrafen 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

[article_line type=“most_read“]

2. Wie verhält es sich mit Ansprüchen aus einer Lebensversicherung?

Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, dürfen die Versicherungssumme von 3.579 Euro nicht übersteigen. (ZPO §/850b)

3. Was ist bei Festgeld- oder Sparkonten zu beachten?

Anders als bei einer Sterbegeldversicherung, die nur im Todesfall leistet, ist das Vermögen auf einem Festgeld- oder Sparkonto immer verfügbar und es ist nicht erkennbar, dass dies zum Zweck der Beerdigung angesammelt wird. Schutz besteht nur, wenn das Vermögen auf einem Treuhandkonto für Bestattung und Dauergrabpflege angelegt ist. In einem entsprechenden Urteil handelt es sich um einen Betrag von 8.800 Euro.

4. Übernimmt das Sozialamt Beiträge zur Sterbegeldversicherung?

Laufende Beiträge für die Sterbegeldversicherung muss das Sozialamt bei Bedürftigen zahlen. So erklärt das Sozialgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung, dass ohne Sterbegeldversicherung vermutlich das Sozialamt später für die Bestattung aufkommen muss. (4. Feb. 2016, Az. S 4 SO 370/14). (lk)

Foto: InstitutGenerationenberatung

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments