Vor einem Jahr verabschiedete der britische Gesetzgeber den „Insurance Act 2015“, der Neuerungen bei den Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, den Folgen von Pflichtverletzungen und den Rechtsmitteln des Versicherers vorsieht. Die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte warnt vor Folgen für den Versicherungsschutz deutscher Konzerne.
Laut der Sozietät könnten auch Industrieversicherungsnehmer außerhalb Großbritanniens von den Neuregelungen betroffen sein.
So sei es bei deutschen Konzernen üblich, über den Londoner Markt Versicherungsschutz einzukaufen.
Gefahr für ausländische Versicherungsnehmer
Dr. Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner bei Wilhelm Rechtsanwälte, warnt: „Die Reform des englischen Versicherungsrechts bringt für Versicherungsnehmer mehr Vor- als Nachteile. Allerdings müssen Unternehmen die neuen Vorschriften, insbesondere ihre Anzeigepflichten betreffend, genau kennen und einhalten. Sonst gefährden sie ihren Versicherungsschutz.“
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Versicherer könnten außerdem vertraglich von vielen versicherungsnehmerfreundlichen Neuregelungen abweichen. Dies sei insbesondere eine Gefahr für ausländische Versicherungsnehmer, die ihre neuen Rechte noch nicht kennen und könne zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer führen, so Wilhelm.
Versicherungsnehmer sollten sich über die Konsequenzen der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Underwriting und Schadenregulierung im Klaren sein.
Der UK Insurance Act 2015 tritt am 12. August 2016 in Kraft und stellt nach Angaben von Wilhelm Rechtsanwälte die erste wesentliche Reform des englischen Versicherungsrechts seit mehr als einhundert Jahren dar. (nl)
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