Welche Versicherungen zahlen bei Unwetter?

Starke Unwetter verursachen Schäden, ob nun mit Überflutungen durch erhebliche Niederschlagsmengen oder durch Tornados. Der Bund der Versicherten erklärt wie man sich dagegen versichern kann.

Die meisten Deutschen fürchten sich vor Elementarschäden durch Sturm.
Unwetter können beträchtliche Schäden anrichten, sogenannte Elementarschäden.

„Die Menschen sind besorgt um ihr Hab und Gut und fragen sich, wie man dieses versichern kann und welche bestehenden Versicherungen für den Schaden womöglich aufkommen“, so Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten (BdV).

Elementarschadensversicherung

Dabei spiele die Elementarschadensversicherung eine erhebliche Rolle, da nur sie Schäden am Gebäude und Hausrat durch Überschwemmungen bezahlt. Deren Versicherungspflicht fordere der BdV zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen schon seit langem, da einige Verbraucher erhebliche Probleme hätten überhaupt oder zumindest bezahlbaren Versicherungsschutz zu bekommen.

Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung komme für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen hervorgerufenen Rückstau grundsätzlich nicht auf.

Insofern seien überschwemmte Keller mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert. Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart, bestehe Versicherungsschutz.

Sturmschäden

Sturmschäden seien über die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgesichert. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung aber erst ab mindestens Windstärke acht.

Die Gebäudeversicherung zahle Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder durch umgefallene Bäume. Die Hausratversicherung übernehme entstandene Schäden an Möbeln, Kleidung oder Vorräten.

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Autoversicherung

Im Bereich der Autoversicherung seien Sturm- und Hagelschäden nur dann mitversichert, wenn eine Teilkaskoversicherung bestehe. Auch das Risiko einer Überschwemmung sei mitversichert Die Teilkaskoversicherung sei grundsätzlich auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichere diese Schäden nicht.

Der BdV bietet auf seiner Homepage ein Merkblatt zum Thema Unwetter an, dem Sie weitere Informationen entnehmen können. (kl)

Foto: Shutterstock

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