VDVM: „Unseren Maklern geht es gut“

„Auch wenn Fortbildung im Alltag manchmal als lästig empfunden wird, so kann doch kein Zweifel an ihrer Notwendigkeit bestehen“, betonte der VDVM-Präsident. Da sich die VDVM-Makler einem besonderen Qualitätsanspruch verpflichtet hätten, seien qualifizierte Mitarbeiter, die ihre Fachexpertise auch ständig aktualisieren, unverzichtbar. „Ich wünsche mir sehr, dass die Verbandsmitglieder mit diesem Umstand bei ihren Kunden offensiv werben, um auch so ihren Qualitätsstandard nach außen sichtbar zu machen“, sagte Bräuchle.

Bedauern äußerte der VDVM-Präsident indes darüber, dass auch in der IDD keine Lockerung des Berufsbilds im Hinblick auf die Versicherungsberatung vorgesehen sei. Die Abgrenzung zum Versicherungsberater gemäß Paragraf 34e Gewerbeordnung sei nicht sachgerecht, da auch Makler einen dezidierten Betreuungsauftrag hätten. Dennoch ist dem Verband daran gelegen, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangehe, damit Rechtssicherheit herrsche.

 VDVM: Zinsumfeld verstärkt Vorsorgemüdigkeit

Das anhaltend schwächelnde Neugeschäft in der Lebensversicherungssparte bereitet dem Verband indes Sorgen. Nach Einschätzung des VDVM werde das Neugeschäft auch in 2016 weiter zurückgehen. „Erodierende Zinsen verstärken die Vorsorgemüdigkeit“, mahnte VDVM-Vorstandsmitglied Oliver Fellmann in seinem Vortrag. Während klassische Lebens- und Rentenversicherungen kaum Anklang bei den Kunden fänden, sei immerhin das Neugeschäft bei den fondsgebundenen Verträgen gewachsen.

Auch für die Riester-Rente sehe es schlecht aus, was Fellmann unter anderem auf die „negative mediale Begleitmusik“ zurückführt. In der bAV, die für viele VDVM-Mitgliedsunternhemen ein wichtiges Geschäftsfeld ist, führt die Erosion der Zinsen demnach ebenfalls zu erheblichen Verwerfungen. Der bevorstehenden Reform der bAV steht der Verband kritisch gegenüber. Insbesondere das geplante Sozialpartnermodell sei aus verschiedenen Gründen problematisch.

Kritik an bAV-Plänen

Von Nachteilen seien insbesondere mittelständische Betriebe betroffen, die sich im Zielrenten-Modell in der bAV einer tarifvertraglichen Regelung unterwerfen müssten, um in den Genuss der Haftungsbefreiung zu kommen. Zudem stärke das Sozialpartnermodell die Gewerkschaften, ohne automatisch allen Beschäftigten zugute zu kommen.

Seite drei: Keine Angst vor Insurtechs

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