Verbraucherschützer haben die Neue Leben Lebensversicherungs AG wegen ihres Umgangs mit hochverzinsten Altverträgen abgemahnt. „Wir befürchten, dass das Beispiel Schule machen könnte“, sagte Finanzmarktwächterin Sandra Klug der Deutschen Presse-Agentur.
Auch andere Renten- und Lebensversicherer könnten wegen der Zinsflaute versuchen, Kunden dazu zu bewegen, lukrative Altverträge vorzeitig zu beenden.
„Wir haben das Schreiben der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Kenntnis genommen und prüfen es derzeit“, erklärte die Neue Leben. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben Kunden mit einer klassischen Kapitallebensversicherung, einem Riester-Vertrag oder einem fondsgebundenen Produkt darauf hingewiesen, dass ihr Vertrag steuerfrei ausgezahlt werden könne. Es habe vermehrte Kundenanfragen bezüglich der Flexibilität ihrer Versicherungsverträge gegeben. Deswegen habe man ein Serviceanschreiben verschickt.
Die Finanzmarktwächter kritisieren, dass das Unternehmen nicht auf den Verlust des Versicherungsschutzes bei einer Beendigung des Vertrages hingewiesen habe. „Das verstößt gegen die Beratungspflicht“, sagte die Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg.
Zinsflaute am Kapitalmarkt
Rechtlich problematisch sei auch der Hinweis, dass die Auszahlung steuerfrei sei. Viele Verträge dürften schon Ende der 1990er oder Anfang der 2000er abgeschlossen worden sein. Sie wären damit schon länger steuerfrei. „Die Neue Leben sollte die Schreiben unterlassen, oder aber sich an ihre Pflichten halten“, sagte Klug.
Viele Altverträge bieten noch einen Garantiezins von bis zu vier Prozent, mit dem Kunden nach Vertriebs- und Abschlusskosten sicher rechnen können. Wegen der Zinsflaute am Kapitalmarkt fällt es den Unternehmen zunehmend schwer, die hohen Zusagen der Vergangenheit zu erwirtschaften.
Flexible Abrufphase
Für Neuverträge liegt der vom Bundesfinanzministerium festgesetzte Zins mittlerweile bei gerade noch 1,25 Prozent. Im kommenden Jahr soll er auf 0,9 Prozent sinken. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es – anders als bei der klassischen Variante – in der Regel keine Garantieverzinsung.
Bei vielen Lebensversicherungsprodukten gibt es dem Branchenverband GDV zufolge eine sogenannte flexible Abrufphase. Kunden könnten dabei zwischen einer sofortigen Rente oder einer Auszahlung des Kapitals wählen oder den Vertrag weiterlaufen lassen. (dpa-AFX)
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