Stephan Michaelis von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte weist in seinem Kommentar auf die problematische Bestandsübertragung vom Makler zum Fintech hin und betont die Aufgabe der Versicherungsmakler, geeignete Lösungen für ihre Kunden anzubieten.
Was ist eigentlich ein „Fintech„? Diese Abkürzung steht für Finanz-Technologie und wird von der Maklerschaft wohl überwiegend dahingehend verstanden, dass eine App als „Bestandsstaubsauger“ genutzt wird.
Sorge der Versicherungsmakler nachvollziehbar
Daher ist die Sorge eines Versicherungsmaklers nachvollziehbar, dass sein unbedarfter Kunde eine dieser neumodernen Apps nutzt und damit, ohne, dass er es richtig weiß, eine Bestandsübertragung seiner Versicherungsverträge auf diesen Anbieter über die App vollkommen unbedarft veranlasst.
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Es wird nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt sein, wenn ein Kunde über den Nutzen und die Auswirkungen einer solchen App getäuscht wird und damit irrtümlich eine Beauftragung veranlasst, die er eigentlich gar nicht will.
Der Kunde kann zwar die Anfechtung erklären, bleibt aber im Darlegungszwang, dass er wirklich getäuscht wurde. Passender wird es daher sein, wenn der Kunde die fristlose Kündigung erklärt, oder sich auch auf Widerrufsrechte beruft, wenn er einen Maklerwechsel nicht vollziehen wollte.
Hier wird es sicherlich noch viel rechtlichen Klärungsbedarf geben, welche Rechtsansprüche der betroffene Makler und unglückliche Kunde hat.
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