5. Ohne eigenes Verschulden
Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht hat keine Konsequenz für den Versicherten.
Da eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV dramatische Folgen für den Versicherungsnehmer haben kann, empfiehlt die Bafin eine sehr genaue Beantwortung der Gesundheitsfragen. Diese sollten ohne Zeitdruck bearbeitet werden.
Im Zweifel solle eine mögliche gefahrenerhebliche Vorerkrankung dem Versicherer gemeldet und im Antragsformular schriftlich festgehalten werden, so die Bafin.
Sind die Gesundheitsfragen wenig konkret formuliert, empfiehlt die Finanzaufsicht „sich vom Vorversicherer und/oder konsultierten Ärzten eine Behandlungsliste erstellen zu lassen. Diese sollte sämtliche im relevanten Zeitraum durchgeführten Behandlungen aufzählen.“ (nl)
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