Zielrente: Ein Gebot der Zeit

Zentraler Anreiz für die Arbeitgeber, einen Betriebsrententarifvertrag abzuschließen, soll es sein, so die Beitragszusage und damit eine Haftungsbefreiung in der Finanzierungs- und Leistungsphase zu erreichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Versorgungseinrichtungen auch ohne explizite Garantien mit hoher Wahrscheinlichkeit die anvisierte Leistung erbringen werden.

Zielrenten sind ein Gebot der Zeit – eine große Chance für die deutsche bAV, in der eine reine Beitragszusage nicht nur rechtlich schwierig ist, sondern auch auf erhebliche Widerstände stoßen würde.

Zentrale Demotivator beseitigt

Manchem mag es missfallen, dass die Tarifparteien dieses Instrument exklusiv anwenden können. Aber gerade hier liegt auch eine Chance. Kein Akteur sonst kann den dazu notwendigen Wandel im Denken der Menschen effizienter und glaubwürdiger organisieren als diese.

Möglichkeiten, solche Modelle auch betrieblich zu implementieren, wird es ebenfalls geben. Wenn die Tarifparteien gute Referenzmodelle präsentieren, wird sich die Zielrente zunehmend durchsetzen.

Zu begrüßen ist es, dass man Leistungen der bAV nicht mehr in vollem Umfang auf die Grundsicherung anrechnen will. Damit würde gerade mit Blick auf die Bezieher sehr niedriger Einkommen der zentrale Demotivator beseitigt – sofern ein fairer Freibetrag dabei herauskommt.

Ja – das „Sozialpartnermodell“ schafft eine sozialpolitisch geprägte Parallelwelt zur historischen deutschen bAV, die nicht wenige mit Skepsis sehen. Aber auch die arbeitgeberseitige Betriebsrente traditioneller Prägung kann davon profitieren und die Innovationen des Modells Schritt für Schritt in die eigene Welt integrieren.

Fazit: Es ist mehr Chance als Risiko.

Autor Heribert Karch ist Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

Foto: Metallrente

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