Altersarmut verhindern: Acht Tipps für jedermann

4. Geeignete Form der Altersvorsorge wählen
Nach Alter und persönlicher Situation kann man grundsätzlich folgendes festhalten:

Rürup-Förderungen oder Basisrente: bei Selbstständigen, hohen Einkommen und rentennahen Jahrgängen

Betriebliche Altersvorsorge: interessant für alle Arbeitnehmer, besonders wenn der Chef einen Zuschuss zahlt

Riester-Renten: bei Familien

Private Vorsorgen als Rentenversicherung, Depot, Immobilien, auch Pflegeimmobilien: jeder, auch nach Ausschöpfung der geförderten Möglichkeiten, denn diese unterliegen Höchstgrenzen. Private sind häufig nützlich, um auch für die Ehefrau (Ehepartner) ausreichende und gleichberechtigte Altersvorsorge sicherzustellen.

5. Höhe der Altersvorsorge berechnen
Wen es darum geht, dass Kinder Elternunterhalt zahlen, ist der Staat der Meinung, dass es sich bis zur Höhe von 5 Prozent des aktuellen Einkommens rückwirkend auf alle Berufsjahre um Schonvermögen handelt.

Beispiel: Bei einem 50 Jährigen Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttogehalt ist das ein Schonbetrag von rund 175.000 Euro. Das ist der Betrag, der dem Kind zu belassen ist, dass es im Alter über die Runden kommt.

Rechnen Sie sich also 5 Prozent von Ihrem Zielbrutto aus und legen es in einer Form der Altersvorsorge an. Wenn das nicht geht, fangen Sie trotzdem an.

6. Checken Sie einmal pro Jahr Ihre gesamten Rentenansprüche
Wer sich damit auseinander setzt, wird auch handeln. Vielleicht haben Sie bereits einen Vorsorgeberater, der das für Sie erledigt.

Sonst sammeln Sie alle Aufstellungen, die meist Anfang des Jahres zugesandt werden und die Sie übrigens auch für Ihre Steuererklärung zumindest zum Teil brauchen.

Seite drei: Größte Risiken absichern

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