bAV im Niedrigzins – eine Frage der Ausgestaltung

Das Umfeld niedriger Zinsen hält weiter an. Angesichts dessen fragen sich Mitarbeiter, ob sich die eigenfinanzierten Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch lohnen. Dies hängt auch von einer Komponente ab, die oftmals außer Acht gelassen wird: Der bAV-Ausgestaltung.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Jasper, Willis Towers Watson

"Oftmals ist eine über das Unternehmen durch Rückstellungen finanzierte Altersversorgung für die Mitarbeiter vollkommen risikolos, da die Rentenhöhe nicht vom Marktzins oder der Rückstellung des Arbeitgebers abhängt."
„Oftmals ist eine über das Unternehmen durch Rückstellungen finanzierte Altersversorgung für die Mitarbeiter vollkommen risikolos, da die Rentenhöhe nicht vom Marktzins oder der Rückstellung des Arbeitgebers abhängt.“

Wie eine für die „German Pension Finance Watch“ (GPFW) von Willis Towers Watson erstellte Hochrechnung eines Dax-Musterplans zeigt, lagen die Pensionsverpflichtungen zum Ende des dritten Quartals bei 439,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg im Vergleich zum Vorquartal von 2,5 Prozent entspricht.

Im MDax-Musterplan erreichten die Pensionsverpflichtungen per Ende September laut Hochrechnungen 68,7 Milliarden Euro. Zugleich stieg aber auch das Planvermögen von Dax-Unternehmen dank positiver Kapitalmarkterträge um 1,7 Prozent auf 241,1 Milliarden Euro und von MDax-Unternehmen um 1,9 Prozent auf 28,4 Milliarden Euro.

Sorgenvoller Blick auf das Zinsniveau

Ob die Sorgen mit Blick auf das Zinsniveau von Unternehmen und Mitarbeitern berechtigt sind, hängt aber noch von einer anderen Komponente ab, die oftmals außer Acht gelassen wird: Herausforderungen wie das Niedrigzinsumfeld sind letztlich eine Frage der Ausgestaltung.

Oftmals ist eine über das Unternehmen durch Rückstellungen finanzierte Altersversorgung für die Mitarbeiter vollkommen risikolos, da die Rentenhöhe nicht vom Marktzins oder der Rückstellung des Arbeitgebers abhängt.

Auch für Unternehmen bedeutet dies, dass unabhängig vom Marktzins und der Höhe der Pensionsrückstellung die spätere Rentenzahlung an den Mitarbeiter unverändert und damit planbar bleibt.

Seite zwei: Versicherungsförmige Ausgestaltung der Betriebsrente

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