Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung die Beiträge eines Kunden in der Vergangenheit unzulässig erhöht hat (Az: 6 S 80/16). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Ein Versicherungsnehmer hatte der Axa vorgeworfen, dass die Beitragserhöhungen seiner privaten Krankenversicherung in den Jahren 2012 und 2013 unwirksam erhoben wurden. Er forderte sie deshalb zurück und bekam in erster Instanz Recht.
Die Begründung: Der vom Versicherer beauftragte Treuhänder sei von dem Versicherer wirtschaftlich nicht unabhängig gewesen. Die Axa hatte Berufung eingelegt und unter anderem auf verschiedene Gerichtsurteile verwiesen, die die eigene Rechtsauffassung bestätigen.
Axa will Revision einlegen
Das Landgericht hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Die Axa hatte bereits im Vorfeld des Urteils angekündigt, notfalls bis zum BGH gehen zu wollen.
“Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass es sich bei dem Urteil des Amtsgerichts Potsdam um einen Zivilprozess handelt. Daher gilt ein eventuell zu Lasten von Axa ergehendes Urteil in der zweiten Instanz nur zwischen den Parteien und ausschließlich für den konkreten Fall. Ansprüche für andere Versicherungsnehmer ergeben sich aus dem Urteil nicht”, stellte Dr. Thilo Schumacher klar, Vorstand der Axa Krankenversicherung. Eine finale Klärung durch eine höhere Instanz sei auch im Sinne der Versicherten wünschenswert. (kb)
Foto: Picture Alliance