In wenigen Wochen wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Der damit verbundene Ausbau der staatlichen Förderung gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und damit auch für jeden Vermittler in der bAV-Beratung.
Gastbeitrag von Hubertus Harenberg, Swiss Life Deutschland
Der Informationsbedarf der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ab Juli 2017 sehr hoch sein.
Kundengespräche vorbereiten
Jetzt gilt es, sich auf die Kundengespräche vorzubereiten beziehungsweise die neuen Rahmenbedingungen in bereits laufenden Gesprächen zu berücksichtigen:
-> Was bedeutet das Betriebsrentenstärkungsgesetz in meiner täglichen Arbeit als Vermittler?
-> Wie kann die erhöhte steuerliche Förderung für bestehende und neue Versorgungen genutzt werden?
-> Wie kann der Freibetrag auf die Grundsicherung in den Beratungsprozess eingebaut werden?
-> Nutzt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsersparnis zur Stärkung der bAV?
-> Wie kann die Geringverdienerförderung für die arbeitgeberfinanzierte bAV im Betrieb genutzt werden?
Versorgungslücke schließen
Die neu in das Gesetz kommende Beitragszusage, also bAV ohne Garantieleistungen, kann nur über Tarifverträge Anwendung finden. Hier werden die nächsten Monate, wohl aber eher die nächsten Jahre zeigen, wie die Beitragszusage zum Leben erweckt wird.
Eines wird ganz deutlich: Die bAV wird weiterhin ein hohes Maß an Beratung verlangen. Und: Die Ergänzung der gesetzlichen Rente tut not. Arbeitnehmer sollten jetzt in Versorgung gebracht werden. Jeder Monat der Teilnahme hilft, die Versorgungslücke mit einem erträglichen Beitragsaufwand zu schließen.
Der Autor Hubertus Harenberg ist Bereichsleiter bAV und Konsortialgeschäft bei Swiss Life Deutschland.
Foto: Swiss Life
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